Stellungnahme zum Hochwasserschutzkonzept abgegeben
Das Land Sachsen-Anhalt entwickelt seine Hochwasserschutzkonzeption weiter. Der Bauernverband war zur Stellungnahme gefordert und hat in guter Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden die regionale potentielle Betroffenheit aufgezeigt und eine sehr zeitige Einbeziehung unseres Verbandes gefordert.
Landwirte haben ein elementares Interesse am wirksamen Hochwasserschutz, aber auch wichtige Einwände zu den Planungen der Landesregierung.
Ein hervorzuhebender Schwerpunkt ist die Suche nach weiteren Retentionsräumen in Gestalt von Poldern und Deichrückverlegungen. Dazu fordert der Verband, dass zusätzliche Retentionsräume nur geschaffen werden, wenn damit eine wirksame Absenkung des Hochwasserscheitels verbunden ist. Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen für Deichrückverlegungen sollten unterbleiben, weil die dadurch geschaffene zusätzliche Retentionsfläche vielfältige naturschutzfachliche Vorteile bewirkt. Zudem ist auf die Umwandlung von Ackerland in Grünland in Überflutungsflächen zu verzichten, ebenso auf das Anlegen von Flutmulden.
Der Verband fordert in seiner Stellungnahme die Landesregierung auf, sich für die Kompensation von Flurschäden durch die Flutung von Poldern im Bundesrat für die Normierung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung von Flurschäden wegen der Flutung von Poldern im Wasserhaushaltsgesetz einzusetzen.
Ständige Bedeutung hat das Thema Gewässerunterhaltung, das in der Konzeption nur ungenügend dem Ziel der Landentwässerung nachgeht. Dazu fordert der Verband die hydraulische Leistungsfähigkeit der Vorflut auf einem überdurchschnittlichen Niveau innerhalb von Poldern und auf Überflutungsflächen permanent, auch unter Zurückstellung naturschutzfachlicher Belange, zu gewährleisten. Auch der Betrieb von Schöpfwerken sollte primär auf die seit längerem vorhandene Vernässungsproblematik ausgerichtet werden.
Ein anderer Schwerpunkt ist die Hochwasservermeidung. Eine unverhältnismäßige Belastung der Landwirtschaft wurde zurückgewiesen und die kommunale Verantwortung stärker eingefordert. So sollten Kommunen bei neuer großflächiger Versiegelung und Ableiten des Niederschlagswassers in Vorfluter eine Rechtsverpflichtung auferlegt bekommen, wonach sie für die Rückhaltung der Niederschläge von versiegelten Flächen zunächst Rückhaltebecken errichten müssten. Von der Landwirtschaft kann nicht hingenommen werden, dass zunächst Kommunen durch voranschreitende Versiegelung die Niederschlagsmengen nach wie vor in Vorfluter einleiten, die Vorflut dadurch zunimmt und anderseits die Landwirtschaft Retentionsräume bereitstellen soll, um die ansteigende Vorflut in der Fläche zurückzuhalten. Kommunen, die die Ursachen für eine Verstärkung der Vorflut setzen, sollten auch verpflichtet sein, Maßnahmen zu ergreifen, die schädliche Vorflut zu vermeiden. Rückhaltebecken sind dafür eine geeignete Maßnahmen.
Untermauert wurden die Argumente und Forderungen des Verbandes mit Beispielen aus den Regionen. Einige Landwirtschaftsbetriebe wären in großem Umfang von den geplanten Deichrückverlegungen und Polderbauten betroffen, bis hin zu existenzgefährdendem Ausmaß. Der Bauernverband wird Maßnahmen, die sich gegen die landwirtschaftliche Wertschöpfung und gegen die Produktivität landwirtschaftlicher Nutzflächen richten, nicht hinnehmen.