Gesetzentwurf Agrarstrukturgesetz nimmt Formen an
Es ist bekannt geworden, dass ein Entwurf des Agrarstrukturgesetzes an alle Ministerien verschickt wurde, um diesen für die Befassung in einer der folgenden Kabinettsitzungen vorzubereiten. Der Gesetzentwurf befindet sich in der Phase, dass die beteiligten Ministerien ihre Anmerkungen und Änderungswünsche an das Agrarministerium berichten. Wie lange dies dauert, kann derzeit aus unserer Sicht nicht abgeschätzt werden.
Daher hat der Bauernverband unter Leitung von Präsident Frank Zedler und Hauptgeschäftsführerin Katharina Elwert am 22. Mai einen Gesprächstermin mit Verbänden organisiert, welche ebenfalls erhebliche Bedenken zum Gesetzentwurf haben. Ziel dieses Treffens war es, Positionen und Argumente auszutauschen und das weitere Vorgehen untereinander abzustimmen. Als Ergebnis des Treffens wird ein gemeinsamer Brief formuliert, in dem unsere deutliche Ablehnung des Gesetzes zum Ausdruck gebracht wird. Dieser wird unter den Logo mehrerer Verbände an den Ministerpräsidenten und alle Minister herausgehen sowie den Mitgliedern und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Nach einer ersten Befassung im Kabinett erfolgen die Verbändeanhörung und eine zweite Befassung des Kabinetts mit dem Gesetz. Als Verband haben wir die Möglichkeit zwischen der ersten und der zweiten Befassung im Kabinett unseren Standpunkt allen Ministerien darzulegen. Dazu wird sich der Fachausschuss „Recht und Eigentum“ am 26.05. in Magdeburg treffen.
Davon unabhängig können betroffene Betriebe jederzeit Minister, Abgeordnete und andere Entscheidungsträger auf die möglichen Folgen des Gesetzes auf ihre Unternehmen hinweisen. Die Gerbstedter Agrar GmbH hat dies bereits getan und uns folgenden Brief zur Kenntnis und Veröffentlichung übermittelt: Brief Gerbstedter Agrar.pdf