TRGS-Schulung für Mitarbeiter bei Biogasanlagen
Nach den seit Frühjahr 2015 geltenden „Technischen Regeln für Gefahrstoffe Nr. 529 – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ sind für jede Biogasanlage zwei verantwortliche Personen zu benennen, die über eine entsprechende Qualifizierung nach den Vorgaben der TRGS 529 verfügen. Eine der verantwortlichen Personen muss dabei auf der Biogasanlage tätig sein, die zweite Person kann andere Tätigkeiten ausführen.
Die verantwortlichen Personen müssen die Teilnahme an einer zweitägigen Schulung nachweisen. Weiterhin sind eine geeignete Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung erforderlich.
Bauernverband und NAROSSA bieten diese TRGS 529 – Lehrgänge seit Dezember 2015 an verschiedenen Orten im Land Sachsen-Anhalt an. Pro Kurs können maximal 20 Personen teilnehmen. Die Anmeldungen werden nach Posteingang berücksichtigt.
Programm und Anmeldung: 2016-TRSG-11.pdf