Dürrehilfen sind kein Mittel der Strukturpolitik
Agrargenossenschaften dürfen nicht benachteiligt werden
Der Bauernverband Sachsen-Anhalt begrüßt, dass sich Bund und Land zur finanziellen Unterstützung der von der dramatischen Dürreperiode besonders betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen entschlossen haben. Auf dem Weg zu dem seit dieser Woche auch in Sachsen-Anhalt eröffneten Antragsverfahren hat sich allerdings gezeigt, dass sich die Antragsbedingungen zu einem bürokratischen Ungetüm entwickelt haben. „Als Bauernverband haben wir immer deutlich darauf hingewiesen, dass es ein praktikables Verfahren braucht und vor allem, dass keine Betriebsformen faktisch im Vorhinein ausgeschlossen werden“, sagt Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt.
Das ein durch Steuergelder finanziertes Förderverfahren möglichst zu keinen Rückforderungen führen soll ist nachzuvollziehen. Nur die jetzt vorliegenden mehrstufigen Antragsschritte sind am Ende das Produkt maximaler staatlicher Vorsicht und konterkarieren das eigentliche Ziel der Unterstützung betroffener Betriebe. Für den Bauernverband ist das ein nicht hinnehmbares Ergebnis der finalen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Im Detail benachteiligen diese Regelungen zum Beispiel Personengesellschaften wie Agrargenossenschaften in einem solchen Maße, dass sie faktisch nicht in die Nähe einer Antragsberechtigung kommen. So stellt neben mehreren anderen Kriterien die Bedürftigkeitsprüfung und Heranziehung von Privatvermögen zur Berechnung der möglichen Finanzhilfe in Teilen eine unüberwindbare Hürde bei der Beantragung der Gelder dar. Was bei privat geführten Betrieben in Grenzen nachvollziehbar sein kann, stellt vielfältig organisierte Personengesellschaften vor ein fast unlösbares Problem. Denn diese werden nicht von Einzelunternehmern geführt, sondern gründen sich auf eine Vielzahl von Mitgliedern, die mit ihren Einlagen für die nötige finanzielle Basis sorgen. Das private Vermögen dieser Genossen in kürzester Antragszeit zu prüfen und gegebenenfalls heranzuziehen, ist weder sinnvoll noch erklärbar – da der einzelne Genosse in der Regel nicht für eventuelle Verluste der gesamten Genossenschaft haftet. Das ist ein elementarer Unterschied zu anderen juristischen Unternehmensformen und Einzelunternehmen.
Der Bauernverband befürchtet, dass nicht nur Agrargenossenschaften, sondern auch weitere juristische Personen in der Form von Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen aufgrund der Komplexität von einer Antragstellung Abstand nehmen und so mit den teils existenzgefährdenden Dürre-Einbußen allein gelassen werden. Wenn das Hilfsprogramm nicht im vollen finanziellen Umfang angenommen werden sollte, dann nicht, weil die Betriebe nicht wollten. Vielmehr dürften sie vor den auferlegten Antragsstufen kapitulieren und auf die Inanspruchnahme lieber gänzlich verzichten. Die dazukommende kurze Antragsfrist aufgrund der langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird ihr Übriges dazu tun.