Stroh- und Futterbörse für viehhaltende Betriebe

Für die viehhaltenden Betriebe zeichnet sich in weiten Teilen des Landes auch in diesem Jahr ein Mangel an betriebseigenen Grundfuttermitteln ab. Während im letzten Jahr teilweise noch Reserven aus dem Vorjahr vorhanden waren, sind diese aktuell weitestgehend aufgebraucht. Je nach Region entwickelt sich zudem der Gras- und Maisaufwuchs sehr unterschiedlich. Aktuell werden Teile der diesjährigen Grassilage direkt für die Fütterung genutzt. Diese steht dann nicht für die Fütterung im Winter zur Verfügung.

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt möchte alle Betriebe auf die Stroh- und Futterbörse auf der Webseite der RinderAllianz hinweisen. Dort können Landwirte aus der Region Angebote einstellen, wenn sie Futtermittel anbieten können. Tierhalter können wiederum Gesuche aufgeben.

www.rinderallianz.de/service/stroh-und-futterboerse

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt bewertet es positiv, dass der Aufwuchs von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) vonseiten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt für die Fütterung freigegeben werden kann, auch wenn der Futterwert der Bestände begrenzt ist. Für die Nutzung ist ein Antrag nötig. Neben den Tierhaltern können auch deren Nachbarbetriebe einen diesbezüglichen Antrag stellen, wenn der ÖVF-Aufwuchs der Fütterung dienen soll. Es wäre jedoch eine Erleichterung gewesen, wäre diese Regelung regional festgelegt worden. Ebenso müssen schnellstmöglich und final ausstehende Zahlungen, beispielsweise für bereits 2018 geleistete Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, an die Betriebe erfolgen, um die notwendige Liquidität zu sichern.