Einheitliche Regelung beim Wolf notwendig
Als einen Schritt in die richtige Richtung haben viele Weidetierhalter die Entscheidung des Bundesrates gewertet, eine Änderung des Naturschutzgesetztes hinsichtlich des Wolfes zu erlauben. Demnach kann den Abschuss von Einzeltieren oder mehreren Tieren aus dem Rudel erlaubt werden, wenn diese Menschen bedrohen oder durch sie ernste Schäden entstehen. Erlaubt ist der Abschuss künftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann ermöglicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu entnehmen, um Schäden abzuwenden.
Diese Neureglungen zum Abschuss sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Reaktion des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dazu war Ablehnung. „In Sachsen-Anhalt gilt weiterhin die Leitlinie Wolf“, kommentierte Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Bundesratsentscheidung.
Laut der Leitlinie des Landesministeriums ist die Entnahme eines Wolfes auch möglich, zumindest in der Theorie. Ein verhaltensauffälliges Tier müsste erst identifiziert werden. Anschließend soll dieser bestimmte Wolf wiederholt unangenehmen Reizen ausgesetzt werden, denn für „eine erfolgreiche Vergrämung ist es wichtig, dass immer dasselbe verhaltensauffällige Tier dieser Lernerfahrung ausgesetzt werden kann.“
Wie das aussieht, wenn ein Wildtier in weiter Flur gezielten „Lernerfahrungen“ ausgesetzt werden soll, ist unklar. Klar ist hingegen, dass Sachsen-Anhalts Umweltministerin die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz nicht gedenkt zu berücksichtigen. Ihre Strategie bleibt unverändert, obwohl die letzten Risszahlen sehr hoch sind. Erst bei einem „unverhältnismäßig hohen finanziellen und emotionalen Schaden“ die Entfernung eines Wolfes überhaupt in Erwägung zu ziehen, ist jedoch nicht ausreichend.
Wir fordern ein Umdenken, zum Schutz der Weidetiere und der Erhaltung der Kulturlandschaft, Entscheidungen auf Bundesebene müssen auch auf Landesebene gelten. Der Wolf ist lernfähig und effizient. Hat er begriffen, dass Schafe leichtere Beute als Rehe sind, wird man ihm dies nicht wieder „aberziehen“ können und höhere Zäune allein werden die Weidetierhaltung in Sachsen-Anhalt nicht sichern.