Am 10. September wurde durch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bekanntgegeben, dass bei einem toten Wildschwein in Brandenburg die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde.
Die tierhaltenden Betriebe in Sachsen-Anhalt haben in den vergangenen Jahren ihre Maßnahmen hinsichtlich der Biosicherheit immer weiter ausgebaut, etwa die Umzäunung der Ställe und die Anpassung der jeweiligen Hygiene-Konzepte. In den Kreisen haben sich die Schweinehalter, Kreisbauernverbände und Ämter abgestimmt und Informationsketten aufgebaut, um koordinierte Maßnahmen zu treffen, sollten in der Zukunft in Sachsen-Anhalt Wildschweine gefunden werden, die nachweislich ASP-positiv sind. Damit die ASP sich nicht weiter ausbreitet, sind neben den schweinehaltenden Betrieben auch Politik und Verwaltung mit gefordert, die vorhandenen Schutzkonzepte zu prüfen und nötigenfalls anzupassen. Auch sollte nun dringend der vonseiten der Tierhalter geforderte, dauerhafte Zaun an der polnischen Grenze eingerichtet werden und weiterhin eine konsequente Bejagung von Schwarzwild stattfinden.
Zwei Aspekte hinsichtlich der ASP müssen deutlich betont werden: Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen nicht ansteckend und der Verzehr von Schweinefleisch ist auch weiterhin ungefährlich. Da das Virus sich über Fleischprodukte wie an Raststätten weggeworfene Wurstbrote verteilen kann, sollten keine Essensreste mit tierischen Produkten in der Natur weggeworfen werden.
https://www.bauernverband-st.de/wp-content/uploads/2020/09/Wildschwein2x2klein.jpg22562231Erik Hechthttps://www.bauernverband-st.de/wp-content/uploads/2024/06/BV_Logo_cmyk_2022.svgErik Hecht2020-09-10 16:46:032020-09-10 16:46:03Erster ASP-Fund bei einem Wildschwein in Brandenburg
Monatlich veröffentlicht der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. im verbandseigenen Informationsheft einen Kommentar zu aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen. Mitglieder können das Heft im Mitgliederbereich lesen und erhalten es als Printversion. Nichtmitglieder finden hierdie Möglichkeit eines Abonnements und einen Einblick in die Themen der letzten Ausgaben.
Kommentar
Sehr geehrte Verbandsmitglieder, werte Kolleginnen und Kollegen,
das vor Ihnen liegende Titelbild wird erstaunen – es ist nicht aus Sachsen-Anhalt, sondern aus einem der von der Wanderheuschreckenplage bedrohten Gebiete in Ostafrika. Diese seit Anfang des Jahres medial thematisierte Heuschreckenplage, zwischenzeitlich von Corona so gut wie aus der Wahrnehmung verdrängt, nimmt sogenannte biblische Ausmaße an, vernichtet umfangreich Ernten, die Wirtschaftsgrundlagen von Bauern und bedroht die gesamte Ernährungslage vor Ort. Während bei uns in Deutschland die mögliche zweite Corona-Welle auf und ab diskutiert wird, sterben in Afrika Menschen an Hunger, weil Insekten großflächig Ernten vernichten. Eine Situation, die man sich nicht vorstellen kann in unserem Wohlstandsland der immer gefüllten Regale, in dem man zu jeder Zeit alles kaufen kann, so man dazu die finanziellen Möglichkeiten hat.
Wie aber bekämpft man dieses Naturphänomen in Afrika nun und was machen verschiedene politische Akteure? UNICEF hat sich dazu erst in diesen Tagen geäußert. „Um gegen die Heuschrecken-Plage vorzugehen, ist die Bekämpfung der Heuschrecken und ihrer Larven mit Insektiziden aus der Luft das einzig wirksame Mittel. Die Auswirkungen von Covid-19 machen sich jedoch auch bei der Bekämpfung bemerkbar: Es gibt Schwierigkeiten bei den Lieferketten für Insektizide und Pestizide und auch der Einsatz von Hilfskräften stockt. Die Regierungen und verschiedene Hilfsorganisationen wie die Welternährungsorganisation und UNICEF tun alles in ihrer Macht stehende, um eine Nahrungskatastrophe abzuwenden. Sowohl um die Ausbreitung der Heuschreckenschwärme zu stoppen als auch zur Unterstützung der Lebensgrundlagen der Menschen sind dringend finanzielle Mittel erforderlich.“
In einem Interview auf T-Online vom Mai 2020 mit Bundesentwicklungshilfeminister Gerd Müller unter dem Titel „Es droht eine dramatische Hungerkrise“ erklärte dieser: „In Ostafrika ist Corona nicht die einzige Krise. Neben Kriegen und jahrelangen Dürren plagen Abermillionen Heuschrecken die Region. Es droht eine verheerende Hungersnot“. Auf die Nachfrage nach den Heuschrecken antwortete er „Leider ist das so. Im Schatten der Coronakrise droht die Heuschreckenplage zum jahrelangen Problem zu werden. Es können kaum Personal und Material zur Bekämpfung eingesetzt werden und schon bald sind nicht mehr ausreichend Insektizide vorhanden. In den kommenden Wochen entscheidet auch das Wetter maßgeblich mit. Das feuchte Wetter in der Regenzeit schafft gute Brutbedingungen und die Heuschrecken verbreiten sich durch den starken Wind viel leichter.“
Warum ich diese beiden Textstellen zitiere werden Sie sich fragen: Es war nicht einfach, klare Aussagen für den Einsatz von Insektiziden zur Erntesicherung zu finden. Es wird stets von Bekämpfung gesprochen, aber das Wort der Insektizide nimmt man kaum in den Mund, es ist quasi kaum per Google zu finden. Nur was soll denn gegen ein solches massenhaftes Auftreten von Schädlingen helfen, wenn nicht Insektizide? Warum kann man nicht durchgängig klar formulieren, was es nun dringend braucht? Auf die Aussage von Regierungsvertretern, wir würden hier vor Ort in Deutschland im Falle des Falles und auch zur normalen Behandlung von Ernteschädlingen Insektizide brauchen, darauf werden wir lange warten können. Es hat sich mittlerweile ein dogmatischer Sprachgebrauch festgesetzt, der es schwer macht, Aufgabenfelder im Agrarbereich umfassend, ehrlich und wissenschaftlich zu beraten und vor allem intensiv und fair zu diskutieren.
Während also in Afrika Heuschrecken Ernten vernichten, hat das BMU auf 32 Seiten den Referentenentwurf zum Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ vorgelegt, der Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und des Wasserhaushaltsgesetzes vorsieht. Wer sich erinnert: Die Proteste von Landwirten im letzten Herbst/Winter lagen auch darin begründet, dass das Aktionsprogramm Insektenschutz auf dem Tisch lag. Es wird kaum einen Landwirt geben, der etwas gegen nützliche Insekten hat und nicht verstanden hat, dass wir diese brauchen. Zudem steht vor dem Einsatz von Insektiziden gegen Schadinsekten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ein umfangreiches behördliches Genehmigungsverfahren mit entsprechenden Anwendungsbestimmungen in der Praxis.
Nicht erstaunlich ist, dass im Referentenentwurf pauschal und undifferenziert von Pflanzenschutzmitteln gesprochen wird. Hätte man zum Schutz von Insekten auf den Einsatz von Insektiziden abgestellt, dann wäre das ein zu verstehender Ansatz. Die Vereinfachung mag daran liegen, dass man nun jahrelang verbreitet hat, dass ein Totalherbizid Tiere vernichtet. Zurück und Fehlerkorrektur wird in dem Haus eher schwierig sein, da ist die politische Linie dagegen. Die weiteren Details werden nun im Gesetzgebungsverfahren geklärt und der Berufsstand bringt sich entsprechend ein. Was kaum beachtet wird: jedem Gesetzentwurf liegt auch eine Kalkulation der Kosten der Umsetzung für Verwaltung, für Wirtschaft und für Bürgerinnen und Bürger zugrunde, der sogenannte Erfüllungsaufwand. Es sind diese finanziellen Positionen in Gesetzentwürfen, die viel zu wenig beachtet werden und angewendet auf den vorliegenden Referentenentwurf sind die eigenen Definitionen und Vorgaben der Bundesregierung nicht vollständig umgesetzt. Es ist also mehr als dringend geboten, dass sich zuständige Ministerien ehrlich machen und die wahren Kosten auch der Wirtschaft kalkulieren, anstatt schematisch zu vereinfachen, um gewollte Themen einfach durchzuboxen. Wer es ehrlich meint, wird das machen.
Ihr Marcus Rothbart
Blick ins Heft:
https://www.bauernverband-st.de/wp-content/uploads/2020/09/2020_09_MiBe_Titelbild_klein.png594420Erik Hechthttps://www.bauernverband-st.de/wp-content/uploads/2024/06/BV_Logo_cmyk_2022.svgErik Hecht2020-09-04 15:20:342020-09-04 15:20:34Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 09/2020