Veranstaltung zur Betriebsübergabe im Juni

Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens erfordert eine langfristige und vielschichtige Vorbereitung. Der Prozess ist sehr komplex und hat je nach Betriebsstruktur und Übergabeart verschiedene Rechtsbereiche gesondert zu berücksichtigen.Die 2022 durchgeführte Veranstaltung zur Betriebsübergabe wurde mit guter Resonanz angenommen, so dass wir in diesem Jahr das Thema weiterführen werden. Zur Information und Sensibilisierung bieten wir gemeinsam mit kompetenten Referenten eine Vortragsveranstaltung an, die sich dieser Thematik annimmt. Die Veranstaltung ist so konzipiert, dass Zeit für persönlichen Austausch mit den Referenten vorgesehen ist.

Weitere Informationen und den Anmeldeweg finden Sie HIER.

Achtung! Begrenzte Platzkapazität, Teilnahme ausschließlich nach verbindlicher schriftlicher Anmeldung.

 

Sozialwahl 2023 – Kandidatinnen und Kandidaten der Liste 8 stellen sich vor

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 04/2023

Werte Mitglieder, liebe Bäuerinnen und Bauern,

die jüngste Vergangenheit brachte uns eine deutliche Entspannung der pandemischen Lage und sogar eine gewisse Beruhigung der Märkte. In vielen Regionen unseres Landes gab es vorerst ausreichend Niederschläge, die für die Entwicklung auf den Wiesen, Weiden und Äckern dringend nötig sind.

In anderen Bereichen blicken wir hingegen auf eine zunehmende Anspannung.  Mit Beginn des Frühjahrs hat unser Verband viele Presseanfragen erhalten, die sich auf den Anbau von Sonderkulturen und die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bezogen. Es kam dabei die Frage, ob durch den höheren Mindestlohn die Saisonarbeit in Deutschland attraktiver würde. Die landwirtschaftliche Rechnung ist relativ einfach. Betriebe müssen bei ihrer Planung prognostizieren, ob sie mit bestimmten Kulturen ein positives Betriebsergebnis erzielen können. Konkret bedeutet das: Kann mein Betrieb Geld verdienen, wenn ich Weizen, Kartoffeln oder Spargel anbaue? Bei manchen Kulturen, besonders im Obst- und Gemüseanbau, sind die Arbeits- und Lohnnebenkosten ein großer Faktor. Die Erhöhung des Mindestlohns steigert die Kosten und das Risiko verstärkt sich, selbst bei einer guten Ernte ein negatives Ergebnis zu erzielen, da höhere Ausgaben nicht automatisch zu höheren Einnahmen im Verkauf führen.

Durch den offenen europäischen Markt können Verarbeiter und der Lebensmitteleinzelhandel auch Waren aus dem Ausland kaufen, beispielsweise aus Polen und Südeuropa. Der Preis am Markt entsteht durch das günstigste Angebot und nicht durch die höchsten Standards. Der erhöhte Mindestlohn bewirkt, dass sich arbeitsintensive Landwirtschaft, wie der Obst- und Gemüseanbau, in andere europäische Regionen verlagert. In Ländern wie Spanien und Griechenland kann wegen niedrigerer Löhne und Sozialstandards deutlich billiger produziert werden.

Die Verlagerung von landwirtschaftlicher Erzeugung sehen wir bei der Schweinehaltung bereits in gravierendem Ausmaß. Schweinehalterinnen und -halter haben keine ausreichende wirtschaftliche Perspektive für ihren Betrieb. Das hat maßgeblich mit politischen Entwicklungen zu tun. Vor wenigen Jahren hat das „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ ein umfassendes Konzept entwickelt, wie die Zukunft der Tierhaltung in Deutschland aussehen kann. Dies umfasste unter anderem, wie eine solche finanziert werden könnte. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekennt sich fortlaufend und öffentlich zum Umbau der Tierhaltung, jedoch stehen dafür weder die Finanzmittel bereit noch sind dringend nötige Änderungen im Baurecht vorgenommen worden.

Dadurch befinden sich Betriebe mit Sauen, Ferkeln oder Mastschweinen in der Situation, dass von ihnen einerseits Veränderung gefordert wird, Stichwort Tierwohl, andererseits aber keine wirtschaftliche Perspektive besteht und rechtliche Vorgaben mögliche Investitionen in der Praxis unmöglich machen. Die Tierhaltung, die in Deutschland abgebaut wird, verschwindet jedoch nicht. In anderen Ländern werden die Kapazitäten ausgebaut, beispielsweise in Spanien.

Ein drittes Thema, das ich kurz ansprechen möchte, ist der SuedOstLink. Es ist in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten eine bewährte Praxis, Rahmenverträge zwischen den landwirtschaftlichen berufsständischen Vertretungen und den Vorhabenträgern überregional bedeutsamer Leitungsbauvorhaben abzuschließen. Mit den Rahmenverträgen wird den vom Vorhaben betroffenen Grundstückseigentümern empfohlen, zu den darin vereinbarten Konditionen individuelle Verträge abzuschließen. Der Vorteil für die Grundstückseigentümer besteht in der Gewissheit, mit dem Rahmenvertrag ein Angebot unterbreitet zu bekommen, das ihre Interessen berücksichtigt und marktüblich ist. Rahmenverträge sind beidseitig faire Lösungen und werden deshalb bei fast allen Projekten dieser Art geschlossen. Eine bedauerliche Ausnahme ist das in den neuen Bundesländern tätige Unternehmen 50Hertz Transmission GmbH. Es kündigte seit Beginn an, mit den in seinem Unternehmensgebiet tätigen Bauernverbänden keinen Rahmenvertrag abschließen zu wollen.

Was die genannten Themen verbindet: Es fehlt in vielen Bereichen an fairen Lösungen, ob im europäischen Binnenmarkt, bei Zielkonflikten von Tierwohl, Bau- und Emissionsrecht oder beim Ausbau Erneuerbarer Energien und deren Infrastruktur. Die Landwirtinnen und Landwirte sind für Entwicklungen offen, wenn höhere Standards oder die Energiewende-Politik nicht nur Nachteile mit sich bringen oder sogar die wirtschaftliche Existenz der Betriebe gefährden.

Hier muss insbesondere die Bundesregierung ansetzen: Wenn einerseits fortwährend der Rückgang der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe bedauert wird, andererseits aber die Auflagen immer weiter steigen, sorgt das bei Landwirtinnen und Landwirten für Verärgerung. Faire Rahmenbedingungen zu gestalten, in denen die Vielfalt der landwirtschaftlichen Betriebe einen Platz hat, muss agrarpolitisch das oberste Ziel sein. Gleiches gilt für Großprojekte wie den SuedOstLink: Die Grundeigentümer und Landwirte tragen solche Veränderungen nur mit, wenn es einen fairen und transparenten Ausgleich gibt.

Olaf Feuerborn
Präsident

Blick ins Heft:

Jubiläum der Fachschule in Haldensleben

Vor kurzem feierte die Fachschule, die an die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau angegliedert ist, ein besonderes Jubiläum: 30 Jahre Internationaler Jugendaustausch mit dem Schweizer „Strickhof“, einem großen Kompetenzzentrum für landwirtschaftliche Ausbildung im Kanton Zürich. Aus diesem Anlass feierte man ein großes Fest mit 150 Gästen. Seit 1993 fahren Schüler und Lehrer alljährlich von der Schweiz nach Haldensleben und umgekehrt um landwirtschaftliche Lehre und Praxis kennenzulernen. Einmal im Jahr kommen zwei Gruppen zu je 40 Agrarschülern vom Strickhof hierher und genauso fahren deutsche Fachschüler in die Schweiz mit ihrer viel kleinteiligeren Landwirtschaft. Aus diesen zwei sehr unterschiedlichen Agrarstrukturen können die Betrachter viele Anregungen mitnehmen.

Generationen von Landwirten absolvierten bereits an der Fachschule für Landwirtschaft in Haldensleben (früher Landwirtschaftsschule oder Agraringenieurschule) ihre Ausbildung und leiten oder leiteten landwirtschaftliche Betriebe in der Region oder wo sie das Leben hintrug.

Aus ganz Sachsen-Anhalt und der Umgebung kamen und kommen immer noch vorrangig Landwirte, Tierwirte oder Fachkräfte für Agrarservice, um hier ihre Fortbildung zum staatlich geprüften Wirtschafter oder zum Agrarbetriebswirt, jeweils auch mit dem Schwerpunkt Ökologischer Landbau, zu absolvieren. Voll- oder Teilzeit, mit oder ohne Wohnheimunterbringung, alles ist möglich, auch die Prüfungsvorbereitung zum Landwirtschaftsmeister. Im Lehrgang zum Agrarbetriebswirt kann man zudem die Ausbildereignungsprüfung ablegen. Die Klassenstärke liegt bei durchschnittlich 15 Schülern. Gute Bedingungen also, um im Herzen der Bördestadt Haldensleben, in historischen Mauern am Marienkirchplatz, in der Außenstelle in der Bornschen Straße eine Fortbildung in Präsenz oder auch online zu absolvieren. Alle Qualifizierungen befähigen am Ende die Fachschüler einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen.

Die Leiterin der Fachschule, Andrea Fritzsche, und ihre Vertreterin, Anne Neuschrank, sind zwei der zehn Lehrer des Institutes. Außer ihnen arbeiten noch drei Angestellte in der Verwaltung. Andrea Fritzsche, Agrarpädagogin mit Referendariat, die die Schule seit 2019 leitet, ist froh über die kleinen Klassen, weil man hier „auf Augenhöhe unterrichtet“, wie sie sagt. „Die Schüler sind von 20 bis 50 Jahre alt und die Fragestellungen, die sie einbringen sind praxisbezogen. Schüler und Lehrer sind gleichermaßen im Agrarbereich verwurzelt.“ Die Chefin, selbst Lehrerin für Tierproduktion und Deutsch, ist auch froh, dass es nun wieder viel mehr Unterricht in Präsenz gibt, denn die kognitiven Fähigkeiten würden im Präsenzunterricht viel mehr unterstützt als beim digitalen Lernen.

Neuer Lehrgang startet im September

Anne Neuschrank ist an der Landwirtschaftsschule zwar Seiteneinsteigerin mit Referendariat aber im Ackerbaubetrieb der Familie verwurzelt. Sie hat Agrarwissenschaften studiert und ist seit 2017 Lehrer für Betriebswirtschaft. Die junge Lehrerin erklärt den neuen Lehrgang zur Qualifizierung von Nebenerwerbslandwirten, den die Fachschule vom 1. September 2023 bis zum 1.Mai 2024 anbieten wird. Diese Ausbildung ist noch in der Genehmigungsphase: In den neuen EU-Regelungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stellt die „ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte“ einen beachtlichen Geldwert dar, der über die nächsten fünf Jahre gezahlt wird. Dafür muss der Junglandwirt bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine gute Möglichkeit bietet dafür der 300-Stunden-Lehrgang, den die Fachschule für Landwirtschaft Haldensleben ab September anbietet. Anmeldungen für den Lehrgang sind bis zum 30. Juni 2023 an der Fachschule möglich.

Links:

Internetseite der Fachschule Haldensleben

Verein der landwirtschaftlichen Fachschule

Strickhof in der Schweiz

Text und Bilder von Barbara Ilse (Bauernverband Börde)