„agra“ 2024 war erfolgreich

Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. lädt zur „agra“ 2024 ein

Die „agra“ Landwirtschaftsausstellung 2024, die vom 11. bis 14. April in Leipzig stattfindet, ist ein sehr wichtiges Branchenevent in Mitteldeutschland. Mehr als 1.000 Aussteller zeigen neue Technik und erklären innovative Landwirtschaft. Die „agra“ ist auch eine große Nutztierschau, im Tierschauring finden Aktionen für Interessierte wie auch Fachbesucher statt. Höhepunkte sind die Eröffnungsfeier mit prominenten Gästen aus Politik und Wirtschaft sowie das agrarpolitische Forum der drei mitteldeutschen Landesbauernverbände, dieses Jahr unter der Überschrift: „Wer bezahlt die Zukunft der Landwirtschaft?“
Die „agra“ 2024 wird eine informative und spannende Veranstaltung für Landwirte und alle weiteren Besucher, nicht nur aus der Agrarbranche. Insbesondere für die jüngeren Besucher und Familien ist der Kinderbauernhof der Servicestelle „Lernen in der Landwirtschaft“ ein besonderes Highlight, das Mitmachaktionen bietet. Auf dem agra-Marktplatz werden mitteldeutsche Feinschmecker auf ihre Kosten kommen. Besucher haben außerdem die Gelegenheit, den Stand der mitteldeutschen Landesbauernverbände zu besuchen, um mehr über ihre Arbeit und die aktuellen agrarpolitischen Entwicklungen zu erfahren.
Das vollständige Programm sowie weitere Informationen finden Sie online:
https://www.agra-messe.de/programm/hauptprogramm

Gemeinsame Pressemitteilung: Bund will letzte Ackerflächen des Ostens verschleudern

Gemeinsame Pressemitteilung: Bund will letzte Ackerflächen des Ostens verschleudern
Die Präsidenten der ostdeutschen Bauernverbände fordern eine Kursänderung der Bundesregierung beim Umgang mit BVVG-Flächen

Die in Treuhandverwaltung des Bundes verbliebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen der DDR – die sogenannten BVVG-Flächen – bleiben weiterhin ein politischer Spielball.

Für das Jahr 2024 plant die Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) im Auftrag der Bundesregierung, von 89.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche (Stand 1.1.2024) in den ostdeutschen Ländern noch 17.800 Hektar an das Nationale Naturerbe zu übertragen.

Die Präsidenten der ostdeutschen Bauernverbände kritisieren in einer Stellungnahme an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und den Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass auf diese Weise weitere landwirtschaftliche Nutzfläche aus der Produktion genommen und der ohnehin schon enge Bodenmarkt weiter verknappt würde. In dem Schreiben formulieren sie: „Als Repräsentanten des landwirtschaftlichen Berufsstandes in den ostdeutschen Bundesländern stellen wir fest, dass Sie mit diesem Verfahren das letzte Vermögen Ostdeutschlands verschleudern.“

Sie fordern zudem, den seit Beginn 2022 ausgerufenen Verkaufsstopp der BVVG-Flächen aufzuheben. Stattdessen sollte die Privatisierung regional verankerter Betriebe endlich fortgesetzt und die Flächenverwaltung durch den Bund beendet werden. Dies schulde die Bundesregierung den ostdeutschen Bürgerinnen und Bürgern, deren Willen bereits 1990 im Treuhandgesetz niedergeschrieben wurde: Privatisierung zugunsten regional verankerter Landwirtschaftsbetriebe. Nicht nur, dass Flächen nicht mehr veräußert werden sollen, vielmehr verschafft sich der Staat außerdem selbst einfachere Zugriffsmöglichkeiten auf BVVG-Flächen ohne Rücksicht auf die Agrarstruktur, indem er sich Kaufrechte für Infrastruktur, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Energieerzeugung vorbehält.

Weiterhin bedarf es einer Kursänderung der Bundesregierung bei der Verpachtung bzw. der Veräußerung der Grundstücke. Die BVVG soll nach Willen der Ministerien ab dem 1. April 2024 die Verpachtung der Flächen an novellierte „Nachhaltigkeitskriterien“ knüpfen, die einen Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe diskriminieren. Um diese Kriterien zu erfüllen, müssten pachtinteressierte Betriebe Zertifikate einreichen, die weitere Bürokratie mit sich bringen und teuer sind, führen die ostdeutschen Bauernverbände aus. Diese Kriterien wären für einen weiteren Verkauf selbstverständlich ungeeignet.

„Wir sehen hier die Gefahr, dass Ihre Häuser den Landerwerb von der BVVG von der finanziellen Wirtschaftskraft abhängig machen. Entweder können Betriebe über umfängliche Gestaltung Ihrer Betriebe Zuschläge erhalten, was jedoch erhebliche Beratungskosten erfordert, oder die Betriebe lösen sich von der ökonomischen Nachhaltigkeit, um die formulierten Kriterien ausschließlich über Fördermittel zu finanzieren“, heißt es in dem Schreiben.

Die vom Bund aufgestellten Nachhaltigkeitskriterien für die Verpachtung der Landesflächen bewerten nach einem Punktesystem u.a. Vernässungsbereitschaft, Bewirtschaftungsart oder unterschiedliche Zertifizierungen. Eine überproportional große Punktzahl erhalten Existenzgründer. Der bisherige Pächter wird mit Bonuspunkten nur bedacht, wenn er auf weniger als 500 Hektar bewirtschaftet.

Für die ostdeutschen Betriebe, die aus historischen Gründen größere Flächen im Betrieb haben, ist dieser Katalog ein Affront. Es konterkariert Innovation im Betrieb und die Weiterentwicklung der regionalen Landwirtschaft.

Abschließend forderten die ostdeutschen Landesbauernverbände das Bundesfinanz- (BMF) sowie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf, hausintern die Zweckentfremdung der ostdeutschen Flächen aufzuarbeiten und die historischen sowie kulturellen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte stärker in den Fokus zu rücken.

Die Nachhaltigkeitskriterien der BVVG sollten voraussichtlich ab dem 1.4.2024 in Kraft treten. Die ostdeutschen Verbände erhielten jedoch noch einmal die Möglichkeit, zu den Plänen von BMEL und BMF Stellung zu nehmen.

April-Kommentar im Informationsheft des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

Werte Mitglieder, werte Landwirtinnen und Landwirte,

der Kampf um den Beibehalt des Agrardiesels ist in den letzten Wochen das bestimmende Thema der Agrarbranche gewesen. Durch die Bundesratsentscheidung vom 22.03.24 haben nun alle Klarheit, was den stufenweisen Abbau der Beihilfe betrifft. Wohlgemerkt Beihilfe und nicht Abbau einer klimaschädlichen Subvention. Dieses Wording hat sich leider in sämtliche Medien eingebrannt und wird von vielen ungeprüft übernommen und nicht mehr hinterfragt.

Dass sich die Mehrheit der Betriebe den Ausgang der Entscheidung anders gewünscht und vorgestellt hatte, ist selbstredend. Bei den vorhandenen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat, Abhängigkeiten in Landesregierungen und den komplexen Verknüpfungen mit dem Wachstumschancengesetz konnte bei realistischer Betrachtung der Gesamtlage an sich kaum was anderes rauskommen. Und trotzdem war es wichtig, bis zum letzten Tag den Druck hochzuhalten. Nun wird es daran liegen, für die kommende Bundestagswahl politisch nicht nachzulassen und weiter am Agrardiesel dranzubleiben. Als Bauernverband werden wir das weiterhin machen und auf die Umsetzung von Protokollerklärungen pochen.

Ärger und Unzufriedenheit über einzelne politische Entscheidungen sind in der Landwirtschaft seit längerem konstant vorhanden. Trotzdem darf man nicht den Fehler machen, sich von den vielen anderen agrarpolitischen Themen abzuwenden und diese nicht mehr im Blick zu haben. Insbesondere die Aktivitäten des BMEL sind weiter kritisch zu sehen, da sie nicht für das Gros der Betriebe angedacht sind und lediglich den Anschein haben, dass sie es wären.

Als erstes Beispiel sei der verfolgte Weg des Ausbaus des Ökolandbaus auf 30 % Flächenanteil genannt. Schon aktuell erleben wir eine Überforderung des Marktes und nicht ausreichende Erlöse im Ökolandbau. Aus einer ehemals ertragreichen Nische kommend wird seit Jahren versucht, den Anbauanteil politisch zu erhöhen und den Betrieben diesen Umstieg über öffentliche Prämien schmackhaft zu machen. Ob man wirklich die Nachfrage und damit nachhaltige monetäre Markterlöse auf die Betriebe bekommt, ist auf dem Weg zur sozialistischen Planerfüllung und in der öffentlichen Diskussion anscheinend egal. Wer sich als Betrieb auf das Spiel einlässt, der muss das sorgfältig abwägen. Veränderungen in einer Bundesregierung können auch zu einer kurzfristigen Veränderung von finanziellen Prioritäten führen.

An zweiter Stelle muss der Umgang mit dem Pflanzenschutz in Deutschland benannt werden. Wir bekennen uns als Verband zu Reduktionen, sie müssen aber technisch umgesetzt werden und dürfen weder Mengen noch Qualitäten negativ beeinflussen. Pauschale und fachlich nicht begründbare Reduktionsziele werden wir nicht unterstützen. Und ganz vorne steht für uns der Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft in Deutschland. Nicht zuletzt deswegen war es mehr als wichtig, dass das Konstrukt der SUR in Europa in der auslaufenden Wahlperiode des Europaparlaments nicht umgesetzt wurde. Mitte März, passend zur gleichzeitig laufenden Agrarministerkonferenz, hat das BMEL per Pressemitteilung mitgeteilt, dass es an einem „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ arbeitet. In dem 12-Punkte-Papier dominiert nach erster Sichtung ein ordnungsrechtlicher Charakter und es wird unter anderem der Ansatz von mindestens 10 % Refugialflächen bei der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel ausgerollt. Das ist aus berufsständischer Sicht schlicht nicht akzeptabel. Zwar wird in dem Papier verschiedentlich auf den kooperativen Ansatz verwiesen, nur das verändert das zu Grunde liegende Gedankengut nicht. Mehr Ordnungsrecht wird auf Gegenwehr der Landwirte treffen, das sollte auch einem BMEL mittlerweile klar sein.

Der dritte Punkt ist der Umgang mit der Flächen­stilllegung nach GLÖZ 8. Die Möglichkeiten, die uns aus Brüssel gegeben wurden, wurden in Deutschland nochmals verkompliziert und sind, unabhängig von dem viel zu späten Zeitpunkt der Bekanntgabe, nicht überwiegend praktikabel. Leguminosen ohne Pflanzenschutz sind im alten Greening schon nicht angenommen worden, nun wird es nochmal versucht. Und sei es an der Stelle auch eine Wiederholung, wer Stilllegungsflächen vor dem Umbruch bewahren will, indem er sie als wertvolle Biodiversitätsflächen tituliert, der betreibt verbale Entwertung und Landnahme landwirtschaftlicher Flächen im Privateigentum. Allein deshalb lohnt es sich für ein Aussetzen der Flächenstilllegung zu streiten.

Die genannten Beispiele zeigen deutlich, dass sämtliche Proteste der vergangenen Monate nicht dazu geführt haben, dass das BMEL seine überzogene Agenda überdenkt. Man sollte im Bundeslandwirtschaftsministerium selbst erkennen, dass immer neue Vorgaben und Bürokratismus eine der zentralen Ursachen für die Proteste waren. Möglicherweise steht dort mehr im Mittelpunkt, dass man nur noch eineinhalb Jahre bis zur Bundestagswahl hat und deswegen noch möglichst viele „segensreiche Taten“ vollbringen will. Unserer Landwirtschaft in der Breite helfen diese so nicht und sie führen schon gar nicht zu Akzeptanz.

Marcus Rothbart
Hautpgeschäftsführer

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