Welche Zukunft soll Biogas haben?
Nach der blumigen Ankündigung im August 2024 von Minister Habeck zur weiteren Entwicklung der Bioenergie blieb es lange still. Dann erschien am 6. Dezember das „Konsultationspapier zur Anpassung der Ausschreibung für Biogasanlagen“ als Konsultationsgrundlage mit den Ländern und Verbänden. Die Frist zur Stellungnahme betrug weniger als 24 Stunden!
Trotz der wohlklingenden Einleitung – man wolle „vor allem den Bestand der Biogasanlagen mit Wärmenetzen sichern“ – weist der konkrete Inhalt des Papiers klar in eine andere Richtung: Der Rückbau von mehr als der Hälfte der Biogasanlagen soll vorangetrieben werden.
Unter Annahme der gegenwärtigen Bemessungsleistung von knapp 4 GW multipliziert mit der fünffachen Überbauung müsste eine Leistung von etwa 20 GW bis 2034 ausgeschrieben werden. Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland) weist jedoch darauf hin, dass die installierte Leistung der Biogasanlagen auf 8,4 GW begrenzt bleiben soll. Bei der angestrebten vier- und später fünffachen Überbauung führt dies zur Abschaltung von etwa 60 % des gegenwärtigen Anlagenbestandes.
Die geforderte Überbauung hat zur Folge, dass 70 – 80 % der Motorenleistung im Jahresdurchschnitt nicht betrieben werden dürfen. Die Finanzierung der fixen Kosten soll über eine Anhebung des Flexzuschlages von 65 € auf 85 € erfolgen. Die 65 € haben in den meisten Anlagen schon nicht ausgereicht, eine nur doppelte Überbauung zu finanzieren. Die Frage ist daher: Wie soll mit 30 % mehr Geld 400 % mehr Leistung zugebaut werden?
Im BMWK ist man noch auf die Idee gekommen, das Verhältnis von arbeitsrelevanter Leistung (= im Jahresmittel genutzte Motorleistung) zur installierten Leistung nicht mehr wie bisher prozentual anzugeben. Stattdessen soll die Laufzeit der Biogasanlagen auf zunächst 2500 und später auf 2000 Betriebsstunden pro Jahr begrenzt werden. Wie man unter dieser Vorgabe ein Wärmenetz ganzjährig versorgen soll, bleibt das Geheimnis des Ministeriums.
Richtigerweise sollen Biogasanlagen mit Wärmenetzen besonders unterstützt werden. Allerdings vergaß man im BMWK, dass damit die güllelastigen Anlagen keine Chance mehr auf einen Weiterbetrieb haben. Denn eine reine Gülleanlage brauchte ihre Wärme schon immer vor allem im Winter für die Beheizung der Fermenter und konnte nie ein Wärmenetz versorgen. Die bisher gerade von den Grünen immer als die optimale Biogasanlage gelobte Gülle-Variante wird somit die erste sein, die vom Netz geht.
Der politische Kampf gegen den Maisanbau wird fortgesetzt, deshalb entwickelt man im Konsultationspapier den Maisdeckel weiter und senkt den Maisanteil nochmal auf 25 % des Inputs ab. Man kann im BMWK offensichtlich auch weiterhin der Versuchung nicht widerstehen, in jedem beliebigen Gesetz landwirtschaftliche Sachverhalte mitregeln zu wollen.
Leider vergisst das BMWK, den angestrebten Wettbewerb im Strommarkt ehrlich zu führen. Nach dem Aus für Kernkraftwerke und dem Abschaltplan für die Kohle wird immer deutlicher, dass Wind- und Sonnenstrom zunehmende Mengen an Ausgleichsenergie benötigen und dass Lithiumbatterien dafür nur kurzfristig nutzbar sind. Statt aber den Bioenergiebereich mit moderaten Aufwendungen zu flexibilisieren und an die geänderten Anforderungen des Strommarktes anzupassen, versucht man stattdessen, die Energielücke mit neuen „Wasserstoff-ready-Kraftwerken“ zu schließen. Aus Geldmangel hat man die eigentlich erforderliche auszuschreibende Leistung für diese Gaskraftwerke bereits mehrfach reduziert, was eine Deckungslücke in der deutschen Stromerzeugung zur Folge haben wird. Zudem bleibt immer noch unklar, wo die gewaltigen Wasserstoffmengen für die Rückverstromung herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden.
Was wäre also ein ehrlicher Wettbewerb? Biogasanlagen und Wasserstoffkraftwerke können sich in gemeinsamen Ausschreibungen bewerben. Dann würde schnell klar, wer in den nächsten Jahren kosteneffizienter ist. Wenn dann in 15 oder 20 Jahren ausreichend Wasserstoff zur Verfügung stehen sollte, werden Biogasanlagen schrittweise ihre dann wichtigere Aufgabe übernehmen: Die Bereitstellung von grünem, organisch gebundenem Kohlenstoff als Rohstoff für die chemische Industrie. Bis dahin können und müssen flexibilisierte Biogasanlagen ihren Beitrag zu einer emissionsarmen, versorgungssicheren und importunabhängigen Strom-, Wärme- und Gasversorgung erbringen.
Allerdings können die Biogasanlagen nicht noch ein Jahr warten, bis sich ein neuer Bundestag konstituiert und irgendwann das EEG überarbeitet. Es besteht akuter Handlungsbedarf! Zum Erhalt der Anlagen ist es deshalb dringend erforderlich, dass noch vor den Neuwahlen zwei Entscheidungen getroffen werden:
- Die auszuschreibende Leistung für die Biogasanlagen muss auf mind. 1 GW für den Ausschreibungstermin 1.4.2025 oder auf mind. 1,8 GW für das Gesamtjahr 2025 angehoben werden.
- Weiterhin muss der Flexzuschlag auf mindestens 120 € erhöht werden, um eine Flexibilisierung der Bestandsanlagen überhaupt zu ermöglichen. Hier sollten alle Abgeordneten erkennen, dass es jetzt darum geht, die Biogasanlagen in Betrieb zu halten und dass für diese Entscheidungen geeignete Mehrheiten noch vor der Wahl gefunden werden müssen.
Nach der Wahl müssen das EEG und die Rahmengesetze (44. BimschV (SCR-Kats); TA Luft (Abdeckung der Wirtschaftsdüngerläger); RED II, Mittelspannungsrichtline) im Hinblick auf die gewünschte Flexibilisierung der Biogasanlagen überarbeitet werden.
Thorsten Breitschuh (BELANU)
Aus dem Fachausschuss Erneuerbare Energien / Nachwachsende Rohstoffe