Agrarpaket geht an den Landwirten vorbei

Das im Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Agrarpaket sorgt für absolutes Unverständnis bei vielen Landwirten. Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt, sagte zu dem Agrarpaket: „Wir bekommen damit wieder mehr kostenträchtige Regularien, Bürokratie und Auflagen, die uns am Markt keiner bezahlen wird. Die Betriebe stehen unter einem enormen wirtschaftlichen Druck, besonders in Mitteldeutschland. Das Paket wird nur dazu führen, dass dieser Druck weiter steigt.“ Problematisch ist besonders der grundlegende Ansatz, an der tatsächlichen Praxis vorbei zu entscheiden, beispielsweise mit einem neuen Tierwohllabel. Nur eine prozentual kleine Verbrauchergruppe zeigt Bereitschaft, mehr Geld für Lebensmittel auszugeben, ein weiteres Label wird daran wenig ändern.

Ebenso wenig nachvollziehbar ist die stärkere Umschichtung von Geldern der Gemeinsamen Agrarpolitik von der 1. in die 2. Säule. Die Maßnahmen der 2. Säule verursachen zuerst Kosten, die im Nachhinein ausgeglichen werden. Zudem werden aus der 2. Säule ebenso Projekte finanziert, die nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben. Die Mittel der ersten Säule hingegen sind ein direkter Ausgleich für die Landwirte, die preislich am Weltmarkt mit Russland, den USA oder Südamerika konkurrieren müssen, aber mit deutlich höheren Anforderungen und damit teurer produzieren. „Es verstärkt sich der Eindruck, dass in weiten Teilen der Politik überhaupt nicht verstanden wird, unter welchem Druck unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland stehen“, so Olaf Feuerborn weiter.

Nach den Plänen des Bundeskabinetts wird darüber hinaus zukünftig weniger Fläche für die Produktion von Nahrungsmitteln zur Verfügung stehen. Landwirte müssen mehr Rückzugsflächen schaffen, Biotope und Schutzgebiete sollen für ein Insektenschutzprogramm ausgeweitet werden. Als eine Grundlage dieser Entscheidung wird die „Krefelder Studie“ benannt, die im Jahr 2017 medienwirksam veröffentlicht wurde, deren Aussagekraft aber bis heute diskutiert wird. Dennoch wird die landwirtschaftliche Nutzfläche absehbar und bewusst weiter verringert. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bauernverband Sachsen-Anhalt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Braunschweig, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht mit einer faktischen Flächenstilllegung verknüpft werden darf, wie das Umweltbundesamt fordert. Es sind seit dem Jahr 2000 bereits 2,5 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands für den Ackerbau verloren gegangen. Diese Politik des Von-Oben-Herab untergräbt auch die vor Ort anzufindenden, guten Kooperationen von Landwirtschaft und Naturschutz.

Auch der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, findet das Gesetzespaket insgesamt unakzeptabel: „Wir wissen, dass es Veränderungen hin zu mehr Tierwohl und Insektenschutz geben muss, aber dieses Paket ist für die Landwirte toxisch. Es ist im Grundsatz eine agrarpolitische Fehlentscheidung der Bundesregierung, wenn über das gültige Fachrecht hinaus zusätzliche Auflagen die Landwirtschaft belasten und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit deutlich schwächen“, so Rukwied mit Blick auf ein geplantes Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten. „Auch das geplante Tierwohllabel wird vom Markt nicht angenommen werden. Die Umverteilung bei der Agrarförderung bedeutet zusätzliche schmerzhafte Einschnitte im Einkommen der Bauern. Wenn dieses Gesetzespaket so umgesetzt wird, wird das zu weiterem Frust und Perspektivlosigkeit unter den Landwirten führen. Wir haben große Sorge, dass dadurch der Strukturwandel deutlich verschärft wird.“

Erste Ernteeinschätzung für Sachsen-Anhalt

Deutlich früher als in normalen Jahren ist die Gerstenernte in Sachsen-Anhalt größtenteils abgeschlossen. Eine landesweite Bewertung der Ernte fällt in diesem Jahr besonders schwer, da selten so starke regionale Unterschiede festzustellen waren. Das ist darauf zurückzuführen, dass auch auf lokaler Ebene sehr unterschiedliche Niederschlagsmengen gefallen sind.

Der Bauernverband erfasst mit Hilfe von Mitgliedsbetrieben die aktuelle Ertragslage. Gemittelt liegt der Ertrag der Wintergerste in Sachsen-Anhalt bei 6,34 t/ha, es wurden aber auch Erträge unter 5 t/ha vermeldet. Dies ist im Durchschnitt zwar mehr als im katastrophalen Vorjahr, doch deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2017. Dieser liegt bei gut 7,7 t/ha. Erschwerend kommt ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schmachtkörnern hinzu, welche aufgrund von Notreife nicht richtig ausgebildet sind. Auch bei den Mähdruschfrüchten Raps, Weizen und Roggen werden die Erträge deutlich unter dem mehrjährigen Mittel liegen. Die Winterraps-Bestände sind auf ca. 40 % der Flächen bereits gedroschen. Dabei melden die Landwirte unterdurchschnittliche Erträge, kleine Körner und geringe Öl-Gehalte, was sich auf die Absatzpreise auswirken wird.

Am schwierigsten sind die Bedingungen in den Regionen von Anhalt/Bernburg über Halle bis zur Querfurter Platte. Dort zeichnen sich in den ersten geernteten Weizenflächen sogar noch geringere Erträge als im Vorjahr ab. Der Großteil der Weizenfelder wurde noch nicht gedroschen, aber der Markt zeigt bereits jetzt keine große Nachfrage, weswegen die Betriebe voraussichtlich Teile der Ernte einlagern müssen.

Auch wenn die Druschfrüchte für die Ernte trocken sein müssen, besteht landesweit weiterhin ein sehr hoher Bedarf an Niederschlägen. Wenn Grünland und Mais nicht bald ergiebige Niederschläge bekommen, verstärken sich die Probleme in den viehhaltenden Betrieben. Noch konnten für den Winter keine hinreichenden Futterreserven angelegt werden. Sommerungen wie Kartoffeln und Zuckerrüben brauchen ebenso dringend Wasser.

Der Bauernverband fordert seit langem die finale und abschließende Auszahlung der noch ausstehenden Dürrehilfen aus 2018 und der Gelder für die bereits im Vorjahr erbrachten Agrarumweltleistungen, um die Liquiditätslage in den Betrieben zu verbessern.

Durch die deutlich unterdurchschnittlichen Erträge kommt auf die Betriebe ein weiteres Problem zu; die 2017 in Kraft getretene Düngeverordnung zwingt die Landwirte, das Ertragsniveau der letzten drei Jahre als eine Maßgabe für kommende Ertragserwartungen anzusetzen, unabhängig von langjährigen Ertragsniveaus und normalen Witterungsverläufen. Die aktuelle Rechtslage wird dazu führen, dass in den Folgejahren die Düngung reduziert werden muss, weil witterungsbedingte unterdurchschnittliche Erträge aus Jahren wie 2018 und 2019 als Maßstab für künftige Ertragserwartungen und damit verbundene Düngebedarfe angelegt werden. Der Bauernverband Sachsen-Anhalt fordert, dass diese realitätsferne Regelung angepasst wird, da sie die Betriebe ökonomisch zusätzlich schwächt.

Positionspapier zur Pflanzenernährung

Unter dem Titel „Landwirtschaftliche Pflanzenernährung erfordert Anwendung wissenschaftlicher Grundlagen“ hat der Landesvorstand ein Positionspapier zu Pflanzenernährung und Düngung verabschiedet. Diese muss auch in Zukunft in jedem Fall fachlich und wissenschaftlich begründet sein. Das Positionspapier finden Sie hier:

 

Positionierung zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich stetig weiter aus. Nachdem sich die Seuche bisher auf Osteuropa und Asien beschränkte, trat sie im September 2018 plötzlich auch in Belgien auf. Dies macht deutlich, wie große Sprünge das Virus innerhalb kurzer Zeit zurücklegen kann. Dabei ist der Mensch einer der größten Risikofaktoren. Somit ist Deutschland bereits von Osten und Westen von der Afrikanischen Schweinepest unter Druck.
Für Sachsen-Anhalt sowie für ganz Deutschland wird ein ASP-Ausbruch wesentliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. Die deutsche Schweinehaltung spielt mit einem Produktionswert von etwa 6,9 Mrd. € eine bedeutende Rolle in der Landwirtschaft. Schon der erste ASP-Fall – egal ob im Wildschwein- oder Hausschweinebestand – wird zu einem deutlichen Preisverfall beim Schweinefleisch führen. Aufgrund von Auflagen, Verbringungsrestriktionen oder Einfuhrsperren seitens wichtiger Drittländer werden schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf die Schweinebranche und die nachgelagerte Fleischbranche zukommen. Um die Seuche möglichst lange fernzuhalten, unternimmt Deutschland auf Bundes-, Landes- und Kreisebene bereits einige Präventionsmaßnahmen. So wird in den Schweinebetrieben noch stärker auf Biosicherheit geachtet, Krisenpläne werden erstellt, Autobahnraststätten werden eingezäunt und mehrsprachiges Informationsmaterial wird der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen zur Prävention müssen unbedingt weiterhin streng verfolgt und intensiviert werden. Ebenso ist die Vergütung des Fallwildfunds und das anschließende Beproben sehr zu begrüßen und weiterhin beizubehalten, um das Virus gegebenenfalls möglichst früh zu entdecken.
Der Bauernverband erkennt die bisherigen Bemühungen in Sachsen-Anhalt an, allerdings reichen sie noch nicht aus, um im Seuchenfall ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen. Es müssen dringend ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und ein Krisenmanagement für den Ernstfall bestmöglich vorbereitet werden. Dazu werden folgende Ansätze erwartet:

  • Innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten der EU müssen alle beteiligten Interessengruppen und Behörden zielgerichtet kommunizieren und Lösungen erarbeiten
  • Konsequenzen für die Haltung und den Transport anderer landwirtschaftlicher Nutztiere und deren Rohprodukte sind gründlich prüfen, z.B. Vieh- und Milchtransporte, da sich die Wege teilweise kreuzen könnten
  • Weitere mögliche Vektoren wie technische Servicekräfte, Futterlieferanten, Tierärzte, Berater sind in die Betrachtung mit einzubeziehen
  • Alle Beteiligten müssen sich weiterhin durch Übungen auf den Ernstfall vorbereiten, damit Abläufe und Zuständigkeiten geklärt werden
  • Die Bevölkerung muss sensibilisiert und über die Gefahren der Afrikanischen Schweinepest aufgeklärt werden
  • Es sollte weiterhin das Ziel verfolgt werden, in den Veterinärzertifikaten für den Export von Schweinefleisch in Drittländer eine Trennung von Wild- und Hausschweinen zu ermöglichen sowie eine Regionalisierung anzuerkennen
  • Die Bereitstellung finanzieller Mittel von Ländern, Bund und EU ist unbedingt notwendig, damit Präventionsmaßnahmen finanziert und Schäden beglichen werden können. Dazu gehören auch Schäden außerhalb der Schweinehaltung, z.B. die Mindererlöse auf den Ackerflächen, die durch mögliche Ernteverbote sowie durch Transport- und Verbringungseinschränkungen in Restriktionszonen entstehen. Die zuständigen Behörden können diese Zahlungen allein nicht leisten
  • Um das Verschleppungsrisiko zu vermindern, sollten die Wildschweinbestände reduziert werden. Dazu ist das Land Sachsen-Anhalt aufgefordert, mindestens die Gebühr für die Trichinenuntersuchung zu übernehmen
  • Ein weiterer Anreiz für die Jagdausübungsberechtigten die Wildschweinbejagung zu intensivieren, wäre die Auslobung von Abschussprämien für Schwarzwild durch das Land, z.B. für jedes Wildschwein, das die Abschussquote aus dem Vorjahr übersteigt
  • Den Jagdausübungsberechtigten sollte nach Genehmigung durch die Jagdbehörde erlaubt werden, zusätzliche Maßnahmen und Hilfsmittel zur Erhöhung des Abschusses zu nutzen (z.B. Nachtsichtgeräte oder Wärmebildkameras), um beim nachtaktiven Schwarzwild Fehlschüsse zu vermeiden

Eine gute Vorbereitung auf einen ASP-Fall in Deutschland ist dringend durchzusetzen, um die Schäden im Ernstfall in Grenzen zu halten. Dabei müssen alle Beteiligten aus Landwirtschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung bis in die Kreisebene in den Prozess mit eingebunden und die genannten Forderungen umgesetzt werden.