Zukunft braucht Bildung!

Die geplanten Streichungen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) bedrohen die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Qualifizierter Berufsnachwuchs ist für die regionale Landwirtschaft so wichtig wie Regen und Sonne. Die Anforderungen an Landwirtinnen und Landwirte wachsen stetig. Nicht nur für die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von Morgen ist daher eine gute Ausbildung, ob klassische duale Ausbildung, Fachhochschule oder Universität, unverzichtbar. Dafür müssen Angebote gemacht werden und das sicherzustellen ist Aufgabe von Landes- und Hochschulpolitik.

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. stellt sich hinter das Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften (IAEW) der MLU. Das IAEW hat in einer Mitteilung gewarnt, dass die vom Rektorat geplante „Profilschärfung und Haushaltskonsolidierung“ die Zukunft des Studienbereiches in hohem Maß gefährdet. Die MLU ist in Mitteldeutschland die einzige Universität mit einem agrarwissenschaftlichen Institut.

Sven Borchert ist 1. Vizepräsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt, Betriebsleiter und Absolvent der MLU. Er unterstreicht: „Wir brauchen unbedingt starke und vielfältige Bildungs- und Forschungseinrichtungen für die Landwirtschaft in Mitteldeutschland. Wenn junge Abiturienten für ihr Studium in andere Bundesländer müssen, weil hier keine Angebote bestehen, brauchen wir uns nicht über Abwanderung junger Menschen wundern. Sie werden in unseren Betrieben fehlen.“

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 06/2021

Liebe Berufskolleginnen und -kollegen,

wer regionale Landwirtschaft will, muss langfristige Entwicklung möglich machen! So kann man denke ich eine der wichtigsten Forderungen auf den Punkt bringen, die wir als Berufsstand haben. Wir alle hören und lesen immer wieder, dass „die Landwirtschaft“ nachhaltiger werden soll. Viel zu selten wird dabei berücksichtigt, dass Nachhaltigkeit drei Säulen umfasst, auf denen das Gesamtkonzept steht, nämlich Ökologie, Soziales und Ökonomie. Wenn etwas nachhaltig sein soll, muss es die Umwelt bewahren, gesellschaftlich fair sein und nicht zuletzt muss es wirtschaftlich funktionieren. Besonders im Bereich Tierhaltung ist es vielen Betrieben heute nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt möglich, nachhaltig zu wirtschaften.
Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die Abnehmer unserer Erzeugnisse, den Agrarhandel oder das Konsumverhalten eingehen, sondern auf den Punkt der politischen Planungssicherheit, denn: Auch wenn wir deutlich bessere Erzeugerpreise hätten und alle Verbraucher das kaufen würden, was sie fordern, würde das allein für eine nachhaltige Tierproduktion nicht ausreichen. Dafür braucht es funadmental politische Rahmenbedingungen, die ausreichend weit in die Zukunft gehen und verbindlich sind. Die besten Preise nützen nichts, wenn wir alle paar Jahre unsere Ställe umbauen müssen und die Gewinne die Investitionen nicht decken.
An dieser Stelle können und müssen wir denke ich auf eine rasche und vor allem umfassende Umsetzung der Vorschläge der Borchert-Kommission drängen. Ich möchte hier zwei Punkte aus der „Politikfolgenabschätzung zu den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung“ zitieren, die das Thünen-Institut Anfang Mai 2021 herausgegeben hat:
(1) Zunächst ist es wichtig, dass der Staat mit jedem einzelnen investierenden Unternehmen einen Vertrag schließt, der für diesen Betrieb die Tierwohlprämie längerfristig festschreibt. Die in der EU-Finanzplanung üblichen Perioden von sieben Jahren reichen hier nicht aus. Die Verträge sollten mindestens die doppelte, möglichst die dreifache Laufzeit haben. Wenn der Staat dann nach wenigen Jahren die Tierwohlprämie aufgrund neuer Erkenntnisse anpassen möchte, müssten die Betriebe (aber nur jene, die bereits einen Vertrag haben) frei wählen können, ob sie auf die neuen Bedingungen einsteigen oder weiterhin zu den vertraglich abgesicherten Bedingungen produzieren. Außerdem benötigen sie für einen ausreichenden Zeitraum einen Bestandsschutz in Bezug auf das Ordnungsrecht, damit ihre Tierwohlinvestition nicht durch eine Änderung der Verordnungen entwertet werden kann.
(2) Um nicht nur für die einzelnen Investitionen, sondern für den Nutztiersektor insgesamt eine gewisse Verlässlichkeit des neuen Politikkurses zu erzeugen, sollte bereits bei der Entwicklung der Nutztierstrategie darauf geachtet werden, einen breiten Konsens (a) in der Parteienlandschaft und (b) zwischen Bund und Ländern herbeizuführen. Außerdem sollte die Umstellung der Praxisbetriebe durch umfassende Begleitforschungsmaßnahmen flankiert werden, damit eine möglichst große Transparenz über die Folgen (a) für das Tierwohl und (b) für die betriebliche Rentabilität hergestellt wird.
Wenn wir als Berufsstand mit der Politik in Bund und Ländern erreichen können, dass die oben genannten Punkte umgesetzt werden und das Baurecht endlich überarbeitet wird, habe ich Hoffnung für Tierhaltung in Deutschland. Wir müssen uns nämlich im Klaren darüber sein, dass der Markt zwar mitziehen muss, aber wir über den Markt allein keine Lösung erreichen können. Mit Sicherheit werden wir keine Verringerung von gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erleben, bestenfalls können wir als Berufsverband erreichen, dass Auflagen und Bürokratie nicht noch mehr werden. Und besonders die Länder im Osten werden weiter zu geringeren Vorgaben und mit geringeren Lohnkosten arbeiten. Gerade deshalb müssen wir weiter auf eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung drängen. Wir müssen auch, und das geht nur in Abstimmung mit Verarbeitern und LEH, die Tierwohlprogramme, die bereits existieren (z.B. QS und ITW), besser miteinander abstimmen.
Und besonders müssen wir weiterhin darauf achten, dass uns nicht an anderer Stelle das Wasser abgegraben wird. Das meine ich zum einen wortwörtlich, wir sind das trockenste Bundesland und wir müssen weiterhin darauf hinarbeiten, dass wir eine bessere Nutzung von Niederschlägen haben und in ein aktives Management von Fließgewässern kommen. Mit den anderen Berufs- und Interessengruppen lassen sich dort Lösungen finden, aber es steht und fällt mit einer kooperativen Regierung. Zum anderen sind besonders wir Tierhalter von Maßnahmen wie Natura 2000 betroffen. Hier konnten wir als Bauernverband Sachsen-Anhalt zumindest erreichen, dass ein Ausgleich gezahlt wird, auch wenn dieser vor allem in dem Punkt Langfristigkeit nicht unseren Ansprüchen genügt. Hier komme ich wieder auf mein Statement vom Anfang zurück: Wer regionale Landwirtschaft will, muss langfristige Entwicklung möglich machen! Sonst ist jede geplante Investition, die wir als Unternehmer machen wollen, so unsicher, dass viele Betriebe lieber gar nicht investieren.
Dass die Zahl der geplanten Investitionen laut Agrarbarometer Anfang 2021 deutlich gestiegen war, lag wahrscheinlich am Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ) und den damit verbundenen Fördermitteln. Über das kann u.a. Technik zur Lagerung und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger gefördert werden. Eine Förderung kann für viele Berufskolleginnen und -kollegen die Unsicherheit ausgleichen, ist aber keine Lösung für unser gesamtes System.
Ihr Maik Bilke
Vizepräsident

Blick ins Heft:

Wir können mehr!

Die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt ist vielfältig und modern. Neue Arbeitsweisen, bessere Sorten und innovative  Technik haben die Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte immer effizienter und nachhaltiger werden lassen.

Viele Mitbürger haben demgegenüber ein z.T. verklärtes Bild über unsere heutige Landwirtschaft. Unsere Landwirtschaft ist mit ihren unterschiedlichen, kostenintensiven und oft hochkomplexen Produktionsrichtungen in den letzten Jahrzehnten aber nicht stehengeblieben, sondern hat sich weiterentwickelt – sie ist heute nicht nur leistungsfähiger, sondern auch anspruchsvoller als je zuvor. Mit einfachen politischen Botschaften kommen wir da nicht weiter und werden den gestellten Anforderungen nicht gerecht. Wir wollen aufzeigen, wie vielfältig unsere Branche ist, wenn man sie lässt. Denn wir können mehr!

Anfang Mai haben wir ein Plakat vor dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) in Magdeburg anbringen lassen. Für die kommenden Wochen und Monate sind weitere Aktionen in Planung. Wir wollen zeigen, wie unsere Landwirtschaft tatsächlich ist und was Landwirtinnen und Landwirte für unsere Gesellschaft leisten.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, finden Sie weitere Infos unter www.mehrkönnen.de

Wenn Sie eines der verschiedenen Motiv anbringen wollen, finden Sie das Formular für die verschiedenen Motive und Formate HIER.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu „Wir können mehr!“? Schreiben Sie uns unter mitgliedschaft@bauernverband-st.de

Livestream zur Landespolitik

Im Juni wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Bereits im vergangenen Jahr wurden durch den Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Forderungen aufgestellt. In den letzten Monaten sind durch uns Antworten auf zehn Wahlprüfsteine eingesammelt und die Parteien konnten sich in kurzen Video-Statements zu ihren Plänen für die Agrarpolitik in unserem Land äußern.

Unser Ziel ist, den Landwirtinnen und Landwirten sowie den Menschen des ländlichen Raumes insgesamt Informationen zu den antretenden Parteien anzubieten. Am 5. Mai wird dies über einen Livestream geschehen. Unser 1. Vizepräsident Sven Borchert und Hauptgeschäftsführer Marcus Rothbart werden mit den Politikerinnen und Politikern diskutieren, moderiert durch Ralf Stephan, den Chefredakteur der Bauernzeitung. Teilnehmer haben über den Chat die Möglichkeit Fragen einzubringen.

Am 5. Mai kann ab 18:45 der Online-Veranstaltung beigetreten werden. Klicken Sie dazu HIER

Meeting-Kennnummer: 163 443 0520

Passwort: MJriMEqs738

Um den Ablauf möglichst übersichtlich zu halten, bitten wir darum die Kameras und Mikros abzuschalten. Wir werden den Chat separat betreuen, um auf möglichst viele Fragen einzugehen.

Im Nachgang werden auf dem YouTube-Kanal des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. Mitschnitte online gestellt. Darüber werden wir über unsere Social Media-Kanäle informieren!

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 05/2021

Werte Mitglieder, werte Landwirte,
mit diesem Infoheft haben Sie die faktisch letzte Ausgabe vor der Landtagswahl in Händen. Eine Landtagswahl, die maßgeblich bestimmen wird, wie es in Sachsen-Anhalt und in Teilen auch im Bundesrat weitergehen wird. Nach fünf Jahren Kenia-Koalition und einem durch die Pandemie eingeschränkten und nicht in Gang kommenden Landtagswahlkampf wird es mehr als interessant sein zu sehen, wie sich eine kommende Landesregierung finden wird.
Vorab: In diesen Zeiten ist das Wahlrecht ein hohes Gut, von dem immer Gebrauch zu machen ist. Unzufriedenheit mit politischen Parteien, die in einer Landesregierung je nach Stärke und Verhandlungsgeschick immer Kompromisse machen müssen, oder Unzufriedenheit mit der Landespolitik muss dazu führen, dass man wählen geht. Wer wählt, bestimmt mit. Wer nicht wählt – irgendwie auch. Der oder die sollte dann aber auch nicht unzufrieden sein über die sich dann findenden möglichen Regierungskonstellationen. In anderen Ländern der Erde wäre man froh um unser Grundrecht des freien Wählens. Will man was ändern, muss man wählen und am besten so, dass am Ende der eigene Partei- und Politikwunsch sich in einer Regierung wiederfindet. Alles andere sind so gut wie verschenkte Stimmen, die vielleicht genau das stärken, was man gar nicht haben will.
Ich gebe an der Stelle nur einen exemplarischen Rückblick auf die Kenia-Koalition aus landwirtschaftlicher Sicht. Das durch ein grünes Landwirtschaftsministerium umgesetzte Regierungsprogramm erfolgte nach einem vorhersehbaren Drehbuch, niedergeschrieben in einem Koalitionsvertrag. Im April 2016 war mir persönlich klar, was wann folgt und wie man mit der Mehrheit der Betriebe und Verbände im ländlichen Raum umgehen wird. Der essenzielle Wesenskern grüner Regierungspolitik ist bekannt: Koalitionsvertrag punktgenau umsetzen, eigenes Personal in der Verwaltung installieren und in fünf Regierungsjahren muss das Maximale erreicht werden, um für die folgenden 20 Jahre Pflöcke einzuschlagen, die am besten niemand wieder aus dem politischen Boden ziehen kann. Dazu eine Prise Dialogbereitschaft und Durchziehen des eigenen Themas, weitgehend ohne Rücksicht auf Mehrheitsansichten Betroffener. Genau das haben wir erlebt und werden noch lange gut etwas davon haben. Die Tierhaltung in Sachsen-Anhalt kann ein exemplarisches Lied davon singen. Ein Gutes hatten die fünf Jahre aber für unsere Branche: In einem breiten Bündnis der Verbände des ländlichen Raums, organisiert durch den Bauernverband, haben wir immer wieder politische Nadelstiche und klare inhaltliche Positionen gesetzt. Über Verbandsgrenzen hinweg wurde in Ehren- und Hauptamt zusammengearbeitet, daran werden wir festhalten.
Mit dem Blick nach vorne und zu einer neuen Landesregierungskonstellation wird es unabdingbar notwendig sein, im kommenden Koalitionsvertrag grundlegende Punkte schon in der Präambel zu verankern. Unabhängig von der weiterhin wirtschaftlich schwierigen Situation und der desolaten Haushaltslage Sachsen-Anhalts, wird dieses Bundesland nur vorankommen, wenn man sich endlich darauf besinnt, dass jedwede wirtschaftliche Aktivität jeder Branche im Bundesland nachhaltig zu unterstützen ist. Alle Aktivitäten, die das Eigentum schützen und stärken und die Steuern und Einnahmen erwirtschaften, sind zu protegieren. Partikularwünsche dürfen dem nicht im Wege stehen.
Fallen erst die pandemiebedingten Beschränkungen des Insolvenzrechts, dann muss man keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu erahnen, was noch alles an fiskalischen Herausforderungen auf uns zukommt. Wir werden die Segnungen unseres weltweit einmaligen Sozialstaats nur weiterhin erbringen können, wenn die Wirtschaft floriert, sonst wird das nichts. Daran wird sich eine Landesregierung messen lassen müssen, sonst wird der Zusammenhalt unserer Gesellschaft auf eine ernsthafte Bewährungsprobe gestellt.
An der zweiten Position muss eine bürgerfreundliche und serviceorientierte Verwaltung stehen. Diese muss willentlich durch Politik organisiert werden. Dazu gehört: Fördermittel Europas und des Bundes sind vollständig abzurufen und zu verwenden, denn auch das ist Wertschöpfung! Viel zu lange schon erleben Wirtschaftsbeteiligte, die mit ihren Unternehmen für Wertschöpfung und Steuereinnahmen sorgen wollen, eine überbordende Verwaltungs- und Rechtfertigungsbürokratie mit einem gefühlten Misstrauen gegenüber Bürgern, Steuerzahlern und Antragstellern von Fördermitteln.
Zudem ist es mitnichten so, dass wir nicht genug Verwaltung hätten. Wenn neue Aufgaben auch personell von dieser nicht mehr erfüllt werden können, dann haben wir den Kipppunkt an Gesetzen und Verordnungen lange erreicht. Dieser Verantwortung muss eine Landesregierung nachkommen, ein Weniger an Gesetzen ist eindeutig Mehr für das Land.
Drittens ist der Dialog mit den politisch Beteiligten aus der Wirtschaft spürbar zu verbessern sowie verbindlich und aufrichtig zu gestalten. Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen mit kürzesten Rückmeldefristen von zum Teil wenigen Tagen oder gar keine Beteiligung, keine Eingangsbestätigungen oder ausbleibende Antworten auf Schreiben an die Ministerebene, Dialoge ohne die wirtschaftlich Betroffenen und paradoxe Erfüllungsaufwände gen Null für die Wirtschaft – das sind klare Zeichen, das in der staatlichen Organisation grundlegendes über Jahre verkehrt gelaufen ist. Die nächste Landesregierung hat die Chance, ihr Verständnis gegenüber Bürgern und Wirtschaft neu zu justieren. Das sollte sie auch tun.
In dem Sinne: gehen Sie wählen und tragen Sie Verantwortung!
Ihr Marcus Rothbart

Blick ins Infoheft:

Weidetierhaltung schützen!

Zum letzten Freitag im April hatte der Deutsche Bauernverband Stimmen von Weidetierhaltern gesammelt. Grund dafür war ein von Wolfs-Befürwortern ausgerufener „Tag des Wolfes“ – der bei Weidetierhaltern auf Gegenwehr und Unverständnis gestoßen ist. Die Tierhalterinnen und Tierhalter in Wolfsgebieten müssen nämlich jeden Tag um ihre Tiere bangen. Noch mehr Videos dazu finden Sie auf der Youtube-Seite des DBV.

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Was bedeuten die GAP-Änderungen für den einzelnen Landwirt?

Am 13. 4. 2021 war es endlich soweit. Nachdem Julia Klöckner und Svenja Schulze sich monatelang nicht einigen konnten, wie die nationale Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland konkret ablaufen soll, wurden jetzt drei Gesetzentwürfe beschlossen. Die GAP-Reform steht in den Startlöchern. Das Bundeskabinett beschloss in diesem Zusammenhang:

  • ein Direktzahlungen-Gesetz,
  • ein Konditionalitäten-Gesetz sowie ein
  • Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz (Invekos).

Was bedeuten diese Gesetzentwürfe konkret für den einzelnen Landwirt? Mit welchen Zahlungen kann er rechnen? Diesen Fragen haben wir ein ganzes Video gewidmet. Unsere Fachreferentin im Bereich Agrarpolitik Katharina Elwert erklärt, welche Ziele die GAP verfolgt und auf welche Zahlungssummen man sich einstellen kann.

 

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Vielfalt und Stärke der ostdeutschen Landwirtschaft bewahren

Forderungen der ostdeutschen Landwirtschaft zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ab 2023.

Angesichts der bevorstehenden Agrarministerkonferenzen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ab 2023 haben sich die ostdeutschen Bauernverbände für deren maßvolle Weiterentwicklung positioniert. „Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe, die soziale Absicherung und die guten Arbeitsbedingungen müssen erhalten bleiben,“ sind sich die Präsidenten der ostdeutschen Bauernverbände einig. Darüber hinaus müssen die Besonderheiten in der Struktur von Mehrfamilienbetrieben berücksichtigt werden. Sie dürfen keineswegs zu Benachteiligungen führen. Die unterzeichnenden Verbände haben sich daher am 10. März im erweiterten Präsidium des Deutschen Bauernverbandes auf folgende Forderungen geeinigt:

  • Keine Kappung und Degression.
  • Weiterentwicklung der Umverteilungsprämie mit Augenmaß.
  • Getrennte Veranlagung verbundener Unternehmen fortführen.
  • Mehrfamilienbetriebe nicht zusätzlich benachteiligen.
  • Maßvolle Umschichtung der Direktzahlungen in die zweite Säule.
  • Gekoppelte Zahlungen über die erste Säule.
  • Beschränkungen des Anteils der Eco-Schemes auf 20 Prozent.

Das ist Ziel ist die Vielfalt und Stärke der ostdeutschen Landwirtschaft bewahren.

Hintergrundinformation

Die Landwirtschaft ist ein starker, strukturprägender und identitätsstiftender Wirtschaftsfaktor in den ländlichen Regionen. Unsere Landwirtschaftsbetriebe leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Ernährungssicherheit, tragen maßgeblich zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei und sichern dort zahlreiche Arbeitsplätze. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe ermöglicht zugleich die Umsetzung vieler Maßnahmen zum Umwelt- und Gewässerschutz, die seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführt werden. Dies alles gilt es zu erhalten, weiter zu entwickeln und für die Zukunft nachhaltig zu sichern.

Die gesamten Forderungen finden Sie hier.

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 03/2021

Sehr geehrte Verbandsmitglieder, werte Kolleginnen und Kollegen,

nur noch knappe drei Monate sind es bis zur Landtagswahl und ein gutes halbes Jahr bis zur Bundestagswahl. Die Spannung steigt und in Anbetracht der pandemischen Lage wird das sicher ein ganz anderer Wahlkampf, in dem die antretenden Parteien für sich werben, um dann idealerweise in einer Regierung ihre Vorstellungen der eigenen Wählerschaft umzusetzen. Gefühlt läuft der Wahlkampf noch nicht so an, wie man es aus früheren Jahren kennt und auch die Parteien haben so ihre eigenen Herausforderungen des Arbeitens unter Corona-Bedingungen. Im Gegensatz zu Vereinen und Verbänden, die ein wichtiges Korrelativ in der Wahrnehmung von Interessen gegenüber Politik und Verwaltung sind und die gerade nicht in einen physischen Tagungsrhythmus zurückkehren, können die Parteien ihre eigenen Veranstaltungen jedoch abhalten, genauso tagen kommunale Gremien. Eine gewisse Schieflage im Umgang mit Corona ist nicht abzustreiten, diese muss umgehend beendet werden. Partizipation in Vereinen und Verbänden und die persönliche Teilnahme an deren Angeboten fördert und unterstützt die gesellschaftliche Meinungsbildung und ist in einem Wahljahr umso wichtiger. Wir brauchen dringend eine Rückkehr zu unserer gelebten Vereinskultur, sonst geht uns hier für viele Jahre etwas dauerhaft und unwiederbringlich verloren. Daran muss auch eine noch amtierende Landesregierung ein veritables Interesse haben.

Warum diese Einleitung? Weil wir uns in einer gesellschaftspolitischen Phase des Landes befinden, die mehr als dringend eines tiefergehenden Diskurses und vor allem breit angelegter öffentlicher und medial kontroverser Debatten über die Ausrichtung der Republik bedarf. Das betrifft auszugsweise die Wirtschaftspolitik, die Umweltpolitik, die Mobilitätspolitik, den generellen Umgang mit steuerzahlenden Bürgern, mit Eigentum an Grund und Boden, mit der Freiheit von Wissenschaft und Forschung und vor allem auch den Umgang mit vom Mainstream abweichenden Meinungen. Es geht nicht darum denen eine Plattform zu bieten, die nur ihre eigenen Ansichten wiedergegeben haben wollen, sondern unterschiedliche Blickwinkel zuzulassen und nicht nach einfachen Erklärungen zu suchen. Wir leben in einer Welt, die mit rasantem Tempo immer komplexer wird, doch muss bei weitreichenden politischen Entscheidungen weiterhin ein umfassender und polarisierender Austausch möglich bleiben.

Weshalb ist die weitreichende Debatte wichtig und warum braucht es das Engagement aller Bürger? Weil wir viel zu lange an relevanten Stellen nicht konsequent genug debattiert haben und sich somit von Minderheiten Gesagtes in den veröffentlichten Sprachgebrauch und teilweise in Regierungshandeln übertragen hat. Das bedeutet nicht, dass alles verkehrt ist, was nicht dem eigenen Gusto entspricht, aber nur in eine Richtung kann es nie gehen. Ein Beispiel aus der Landwirtschaft gefällig? So hat eine schweigende Mehrheit viel zu lange nicht widersprochen, wenn man von flächengebundener Tierhaltung spricht. Für einen gewerblichen Tierhalter ist seine Tierhaltung flächengebunden, wenn er mit Nachbarbetrieben kooperiert – für die Mehrheit politischer Vertreter ist sie das nicht. Für diese ist flächengebundene Tierhaltung nur dann gegeben, wenn man nur die Tierzahl hält, die man auf seiner eigenen landwirtschaftlichen Fläche ernähren kann. Alles andere ist „gesellschaftlich nicht erwünscht“. Nur wer ist die Gesellschaft, die das formuliert hat? Gehören gewerbliche Tierhalter nicht mehr zur Gesellschaft? Für Landwirtinnen und Landwirte sind das oft Spitzfindigkeiten, doch solche Grundsatzfragen müssen gestellt werden, denn andere Gruppen legitimieren auf diese Art, im Namen „der Gesellschaft“, ihr Streben nach einer für sie idealen Landwirtschaft. Und das ohne weitere Rücksicht auf die möglichen Folgen für betroffene Landwirte, sondern als Musterbeispiel eines Paradigmenwechsels und weg von der arbeitsteiligen Wirtschaft.

Hier gilt es stärker anzusetzen: Landwirtinnen und Landwirte mit ihren Familien und Mitarbeitern sind fundamentaler Teil der Gesellschaft. Und das meine ich wörtlich, denn die Leistung des landwirtschaftlichen Sektors bildet das tägliche Fundament der ländlichen Räume und der gesamten Gesellschaft. Leider haben wir uns als Branche in der Vergangenheit viel zu sehr von Begrifflichkeiten treiben lassen und geglaubt, durch immer mehr Angebote an unsere Kritiker würde sich etwas in unserem Sinne ändern. Das ist bisher nur selten gelungen. Es braucht daher ein entschiedenes Eintreten gegen das fortschreitende Framing von Begrifflichkeiten, auch wenn es schwerfällt zu verstehen, was eigentlich gemeint ist. Faktisch kann man es auch anders sehen: Wer gute Argumente für ein Anliegen hat, der kann diese auch offen und breit darlegen und diskutieren lassen.

Umso mehr muss aktuell darauf geachtet werden, was im Schatten der Corona-Krise angeschoben wird. So verknüpft etwa die Leopoldina in ihrer Funktion als Politikberatung für die Bundesregierung die Bekämpfung der Corona-Krise mit dem Klimaschutz: „Angesichts der tiefen Spuren, welche die Coronavirus-Krise hinterlassen wird, vor allem aber wegen der mindestens ebenso bedrohlichen Klima- und Biodiversitätskrise, kann es nicht einfach eine Wiederherstellung des vorherigen Status geben.“ Als politische Gegenmaßnahmen werden dann in einem Green Deal eine „klimafreundliche Wirtschaft“, eine „konsequente Mobilitäts- und Landwirtschaftswende“, eine „nationale Wasserstoffstrategie“ und eine „Neuregelung des Strommarktes“ gefordert. Finanziert wird die Leopoldina, die in Halle/Saale angesiedelt ist, zu 80 % vom Bund und zu 20 % vom Land Sachsen-Anhalt. Wir werden wohl in nicht allzu ferner Zukunft sehen, welche politischen Entscheidungen mit Verweis auf diese Äußerungen der Leopoldina begründet werden sollen. Aber auch hier gilt: Eine fundierte Diskussion ist notwendig, das Hinnehmen von Äußerungen funktioniert nicht mehr, wenn wir dauerhaft den Zusammenhalt unserer Gesamtgesellschaft befördern wollen.

Ihr

Marcus Rothbart

Blick ins Heft:

Umweltschutz ist ohne Verbotsflut möglich

Am 10. Februar 2021 wurden durch das Bundeskabinett die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (ursprünglich: Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland) und die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf den Weg gebracht. Bereits seit dem ersten Bekanntwerden hatten sich Landwirtinnen und Landwirte und deren Berufsverbände gegen dieses sogenannte „Insektenschutzpaket“ der Bundesregierung ausgesprochen.

Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass das Insektenschutzpaket eine Abkehr von Kooperation zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft bedeutet. Stattdessen will die Bundesregierung neue Vorschriften durchsetzen, die über die EU-weit geltenden Regeln hinausgehen. Teilweise sollen freiwillige Umweltleistungen, für die Landwirtinnen und Landwirte aktuell einen Ausgleich bekommen, zukünftig zum Standard erklärt werden. Diese Maßnahmen sind dann nicht länger förderfähig, sondern müssen allgemein umgesetzt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob damit tatsächlich ein Mehrwert für Flora und Fauna erreicht wird.

Pauschale Verbote, beispielsweise von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, hatten in der Vergangenheit dazu geführt, dass etwa die Anbaufläche von Raps deutlich zurückgegangen ist. Durch eine politische Verengung der Kulturpflanzen-Vielfalt, mit denen die Betriebe auch Geld verdienen können, würden insbesondere Obst- und Gemüsebauern benachteiligt. Die bundesweite Nachfrage kann in solchen Fällen dennoch bedient werden – von Landwirten aus dem Ausland, bei denen die allgemein in der EU geltenden Vorgaben greifen. Damit würde die Landwirtschaft vor Ort künstlich geschwächt, ohne grenzübergreifend etwas zu erreichen.

Ein Ausbau der Umweltleistungen von Landwirtinnen und Landwirten ist möglich, wenn Vorhaben kooperativ und gezielt umgesetzt werden. Maßnahmen wie mehrjährige Blühstreifen können eine Verdopplung oder gar Verdreifachung der Artenvielfalt auf den Flächen bewirken, ohne die gesamte Ackerfläche mit pauschalen Verboten zu überziehen. Dass das nicht nur graue Theorie ist, wird unter anderem in zehn Beispielbetrieben deutschlandweit erprobt. Einer dieser Betriebe ist in Sachsen-Anhalt. In der Zwischenbilanz des Verbundprojektes F.R.A.N.Z. (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft) wird unter anderem beschrieben, dass besonders die Bürokratie auf EU- und Bundesebene abgebaut werden muss. Etwa wird eine Flexibilisierung hinsichtlich genauer Terminvorgaben empfohlen, wodurch sich Landwirtinnen und Landwirte an die bei ihnen vorkommenden, natürlichen Begebenheiten anpassen können. Auch klar formulierte, jederzeit aktuelle Informationen zu Förderungen und transparente Erklärungen der ökologischen Ziele von Maßnahmen sind unverzichtbar, wenn Landwirtinnen und Landwirte aktiver eingebunden werden sollen.

Grundsätzlich können bundesweit wirksame Vorhaben zum Ausbau der Artenvielfalt von Flora und Fauna nur gelingen, wenn landwirtschaftlichen Betrieben wirtschaftliche Anreize geboten werden. Jährlich strengere und nicht entlohnte Vorgaben, teils ohne klare Zielsetzung, werden weder erfolgreich sein noch Akzeptanz finden. Abzulehnen ist ein Missbrauch der europäischen Agrarzahlungen für partielle politische Vorhaben. Darüber hinaus muss politisch deutlich ehrlicher mit der Datenlagen zum vielzitierten Rückgang von Insekten und Wildpflanzen umgegangen werden. Die Umwelteinflüsse von Verkehr, Zersiedelung, Lichtverschmutzung und weiteren Faktoren sind nicht ausreichend erforscht, um immer pauschal auf die Landwirtschaft abzustellen.

 

Hintergrund: Das Verbundprojekt F.R.A.N.Z. steht unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit, Frau Svenja Schulze, und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Frau Julia Klöckner. Das Projekt der Umweltstiftung Michael Otto und des Deutschen Bauernverbandes e.V. wird durch das Johann Heinrich von Thünen-Institut, den Naturschutzbund Deutschland e.V. und die Georg-August-Universität Göttingen wissenschaftlich begleitet.