Kommentar von Olaf Feuerborn

Werte Verbandsmitglieder, liebe Bäuerinnen und Bauern,

in meinem Kommentar an dieser Stelle im vergangenen Dezember bin ich auf einige Aspekte des Jahres 2020 eingegangen. Diesmal möchte ich mit Ihnen einen Blick auf ein paar Punkte werfen, die wir als Ihr Bauernverband Sachsen-Anhalt in diesem Jahr angehen werden. Und auch wenn wir alle das Thema langsam leid sind, muss ich bei Corona anfangen. Die Auswirkungen durch unvorhergesehene Entwicklungen im Markt halten an und wie wir alle wissen kann unsere Landwirtschaft nicht „mal eben“ die Produktion umstellen. Und auch die Betriebe, die sich in den vergangenen Jahren ein Standbein im Tourismus aufgebaut und darin investiert haben, treffen die Einschnitte in unsere Bewegungsfreiheit. Es wird eine gewaltige einzelbetriebliche wie auch verbandliche Kraftanstrengung, diese hoffentlich letzte Lockdown-Phase zu überstehen und danach wieder in einen geregelten Betrieb zu finden. Wir als Berufsstand sind dabei aber keineswegs handlungsunfähig, wie wir im ersten Lockdown bewiesen haben. Die gut 40.000 Saisonarbeitskräfte, die maßgeblich durch die Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes mit dem Flugzeug einreisen konnten, sprechen da für sich. Auch in diesem Frühjahr werden wir uns mit solchen Herausforderungen konfrontiert sehen. Ich versichere Ihnen, wir werden auch dieses Mal unser Menschenmöglichstes tun, um für die Mitglieder unseres Verbandes tragbare Lösungen zu erreichen.

Ein Themenblock, der planmäßig in diesem Jahr auf uns zukommt, ist die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Natürlich steht im Herbst auch eine Bundestagswahl an, aber bei politischen Aktionen wie dem Entwurf zum Agrarstrukturgesetz sehen wir, dass die Landesebene nicht weniger wichtig ist. Anfang des Jahres wurde dieses Thema, was fast ausschließlich uns Landwirtinnen und Landwirte betrifft, bereits mehrfach von den Landesmedien aufgenommen, teils sogar noch vor Corona. Dazu hat maßgeblich beigetragen, dass wir uns als Verband klar und medienwirksam positioniert haben: Wir lehnen diesen Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes ab. Die Gründe dafür sind vielfältig und wurden hier im Infoheft und exklusiv in den Rundschreiben und Wochenbriefen immer wieder dargestellt, seit über das Agrarstrukturgesetz diskutiert wird. Auf einen Punkt möchte ich aber nochmals hinweisen: Die Verfasser des Agrarstrukturgesetz-Entwurfes sehen jede Landwirtin und jeden Landwirt, der in den letzten Jahrzehnten die Betriebsflächen in seiner Gemarkung arrondieren konnte, als „Monopolisten“ an.

Wie auch zur vorangegangenen Landtagswahl werden wir die Programme der Parteien auf Herz und Nieren prüfen und dabei genau beobachten, welche Punkte zur Landwirtschaft und zum ländlichen Raum insgesamt aufgenommen sind. Darüber werden wir auch hier im Informationsheft berichten. Viele Landwirtinnen und Landwirte haben das Gefühl, dass sich Wahlen mittlerweile hauptsächlich in den Städten abspielen. Deswegen werden wir Wahl- und Kandidaten-Informationen organisieren. Wir haben noch im letzten Jahr dafür eine wichtige Vorarbeit geleistet. Auf dem Bauerntag wurden durch die Delegierten 60 Forderungen verabschiedet. Wir fordern unter anderem, dass die regionalen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sowie die Strukturen der Forstverwaltung dauerhaft erhalten und gestärkt werden. Eine Unterordnung landwirtschaftlicher Belange unter Strukturen des Umweltschutzes ist nicht zu tolerieren. Weitere Punkte in dem Forderungspapier, das auch an alle Parteien geschickt worden ist, beziehen sich auf Steuerpolitik, Wirtschaftskraft und Eigentum, Bildung, Nutztierhaltung und Umweltschutz.

Ein Aufgabenfeld im Jahr 2021 wird das Thema Photovoltaik sein. In den Kreisvorständen und dem Landesvorstand wurde die langwierige, aber wichtige Beratung unternommen, die vergangenen Herbst in eine Positionierung zu dem Thema mündete. Das Thema Photovoltaik ist umstritten, in Anbetracht der Projekte in manchen Bundesländern ist das auch völlig verständlich. Ein Punkt, in dem sich aber wohl alle Landwirtinnen und Landwirte einig sind, ist: Kein Bauer oder Anwohner will einen Mega-Park mit Photovoltaik-Modulen in der Nachbarschaft. Unser Ziel ist, dass wir Lösungen finden, die unsere Betriebe stärken und die zu keiner Umwandlung von Ackerland in Grünland führen. Ein Weg kann Agro-Photovoltaik sein, bei allen Lösungen wird es aber auf die Rahmenbedingungen ankommen. Deshalb haben wir Anforderungen formuliert, unter welchen Bedingungen Photovoltaik in Verbindung mit unserer Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt etabliert werden kann. Damit wir das erreichen, werden wir diesen Prozess von Anfang an mitgestalten.

Ihr Olaf Feuerborn

 

Blick ins Heft:

 

 

Jahresauftakt-Pressekonferenz 2021

Im dritten Jahr in Folge hat der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Journalistinnen und Journalisten aus Sachsen-Anhalt und von landwirtschaftlichen Fachmedien zu einer Jahresauftakt-Pressekonferenz eingeladen. Aufgrund der Gesamtsituation wurde das Format digital durchgeführt. Insgesamt 15 Themenblöcke standen auf der Tagesordnung, u.a. das Dauerthema Corona, Perspektiven im Ackerbau, die Situation auf den Märkten, neue Wege mit Erneuerbaren Energien, aktuelle Agrarpolitik sowie die komplizierte und angespannte Lage der Tierhalterinnen und Tierhalter Sachsen-Anhalts. Die Aufgabenfelder der Landwirtinnen und Landwirte und ihres Bauernverbandes sind zu Beginn des Jahres 2021 nicht kleiner geworden.

Auf der Jahresauftakt-Pressekonferenz ging es weniger um das vergangene Jahr, Thema war die Zukunft. Etwa werden die Landtagswahl sowie die Bundestagswahl 2021 für die Mitgliedschaft ein zentrales Thema sein. Die Delegierten des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt hatten Ende 2020 auf dem Bauernverbandstag ein 60-Punkte-Programm für den künftigen Koalitionsvertrag verabschiedet, die Verbandspräsident Olaf Feuerborn auszugsweise angesprochen hat, darunter das Thema Berufsbildung:

„Die Berufs- und Hochschulbildung muss gestärkt werden, dazu brauchen wir ein klares Bekenntnis.“

Ebenso fordert der Bauernverband Sachsen-Anhalt e. V., dass Gesetze zukünftig nur noch mit einer umfassenden wirtschaftlichen Folgenabschätzung für alle Wirtschaftspartner verabschiedet werden. Die bei neuen gesetzlichen Vorhaben besonders betroffenen Landwirtinnen und Landwirte sowie die Bevölkerung des ländlichen Raumes insgesamt haben Anspruch auf eine transparente Darstellung von Kosten, die sie betreffen. Eine solche Ausweisung des Erfüllungsaufwandes ist eine Bringschuld einer Regierung ihren Wählerinnen und Wählern gegenüber.

In besonderem Maß stehen Tierhalterinnen und Tierhalter vor Herausforderungen. Die Lage in der Rindermast und in der Milchviehhaltung ist weiter angespannt, die Zahl der Betriebe ist rückläufig. Unter anderem ist beim Thema Tierwohl der Konflikt mit dem Emissionsschutz anzugehen. Neue Haltungssysteme und eine weitere Verbesserung der Tierhaltung können implementiert werden, wenn auch langfristige Rechtssicherheit im Baurecht für Um- oder Neubauten besteht. Das ist aktuell nicht der Fall. Im Nachgang der Pressekonferenz unterstrich Olaf Feuerborn gegenüber dem MDR:

„Da muss der Gesetzgeber in die Puschen kommen.“

Auch die sauenhaltenden Betriebe und die Schweinemäster in Sachsen-Anhalt sind weiter unter wirtschaftlichem Druck. Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie kann 2021 die Afrikanische Schweinepest maßgeblich die Rahmenbedingungen der Betriebe bestimmen. Obwohl ASP-Funde bei Wildschweinen bisher nur in Teilen Brandenburgs und Sachsens auftreten, sind die Auswirkungen enorm, insbesondere durch das Wegbrechen von Absatzwegen. Exporte verbleiben zwar größtenteils in der EU, die Exporte nach Asien sind jedoch ökonomisch und auch ökologisch notwendig. Exportiert werden insbesondere die „weniger edlen Teile“, bei denen in Deutschland eine sehr geringe Nachfrage besteht.

Neben Verbandspräsident Olaf Feuerborn nahmen Sven Borchert (1. Vizepräsident, Bördekreis), Lutz Trautmann (Vizepräsident, Kreis Nordharz), Maik Bilke (Vizepräsident, Kreis Wittenberg) und Hauptgeschäftsführer Marcus Rothbart teil. Der Vorstand war zufrieden mit der Resonanz der Pressekonferenz, auch verschiedene Parteibüros hatten sich zum Austausch in die Videokonferenz geschaltet.

Die in der Jahresauftakt-Pressekonferenz angesprochene Düngeverordnung finden Sie zum Nachlesen unter: https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/D%C3%BCV.pdf

Deutsche Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik

Finanzielles Ausbluten der ostdeutschen Landwirtschaft muss verhindert werden

Anlässlich der heute stattfindenden Amtschefkonferenz der Agrarminister der Bundesländer haben die Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände in einem gemeinsamen Positionspapier vor den Folgen einer verfehlten innerdeutschen Verteilung der insgesamt 6,4 Milliarden Euro/Jahr aus der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik für die Landwirtschaftsbetriebe in den Neuen Bundesländern gewarnt. „Sollten die ostdeutschen Betriebsstrukturen nicht angemessen Berücksichtigung finden, wäre das Erreichen wichtiger EU-Ziele, wie Einkommenssicherung, stabile Agrarstruktur und das Erreichen der Umweltziele, für eine gesamte Region eines Mitgliedsstaates massiv gefährdet“, so die Warnung der Bauernpräsidenten.

Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen eine Kappung und Degression der Zahlungen an die Betriebe, da hiervon nahezu ausschließlich ostdeutsche Betriebe betroffen wären. So befänden sich 2019 bei einer Kappungsgrenze von 150.000 Euro 1.781 von 1.876 betroffenen Betrieben in Ostdeutschland (95 Prozent). Auch die neu zu bestimmende Umverteilung von Mitteln auf die ersten Hektare der Betriebe würde zu einem massiven Abfluss von EU-Mitteln aus einzelnen Regionen führen. Hier könnten bei einer Umverteilung von 12 Prozent der Mittel statt der aktuell 82,2 Millionen Euro bis zu 130 Millionen Euro aus Ostdeutschland abfließen. Durch diese Maßnahmen werden die ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlich geschwächt, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum gefährdet.

Darüber hinaus kritisieren die Bauernpräsidenten, dass mit steigenden Umweltanforderungen auch die einkommens- und betriebsstabilisierenden Wirkungen der Direktzahlungen geschmälert werden. Bereits heute entstehen den Betrieben durch die hohen Anforderungen Wettbewerbsnachteile in Höhe von 246 EUR/ha. Ohne ein verlässliches Einkommen über die Basisprämie sind auch die geforderten Investitionen in Klima-, Arten-, Tier- und Umweltschutz nicht möglich. Die Bauernpräsidenten plädieren deshalb nachdrücklich für einen Erhalt der Basisprämie mindestens auf dem aktuellen Niveau.

Besonderen Wert legen die Bauernverbände auch auf eine EU- und deutschlandweit einheitliche Ausgestaltung der Umweltauflagen für die neue hinzukommenden Eco-Schemes. Die in den Eco-Schemes zu erbringenden Umweltleistungen müssen einfach und praktikabel sein, wenn sie Erfolg haben sollen. Vor allen müssen die Gemeinwohlleistungen verlässlich vergütet werden und nicht zu Lasten der Einkommenswirksamkeit gehen. Dies wird mit einem Betriebsprämienmodell und einer prozentualen Begrenzung der Mittel je Betrieb erreicht.

PDF_Schreiben der ostdeutschen Landesbauernverbände

 

Hintergrundinformationen

Der künftige EU-Agrarhaushalt für Deutschland hat ein Volumen von 6,144 Mrd. EUR/Jahr. Davon entfallen auf die erste Säule 4,916 Mrd. EUR und auf die zweite Säule 1,228 Mrd. EUR/Jahr. Die erste Säule steht für die Basisprämie, Finanzierung der Eco Schemes und den Junglandwirtezuschlag zur Verfügung. Die Finanzierung der Sonderzuschläge für die ersten Hektare wird durch Umschichtungen innerhalb der ersten Säule finanziert. Aktuell liegt der Zuschlag bei 50 bzw. 30 EUR/ha.

 

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Landesbauernverbandstag 2020

Trotz Corona-Pandemie und unter erschwerten Bedingungen für die Verbandsarbeit, fand am 10. Dezember der 32. Landesbauernverbandstag als digitale Konferenz statt – eine Premiere für den Bauernverband. Mit fast 110 Delegierten wurden die erforderlichen Verbandsregularien behandelt und abgestimmt, die Aktivitäten und politischen Erfolge des letzten Jahres ausgewertet und unter anderem eine Satzungsneufassung beschlossen. Als Ausbildungsbetrieb des Jahres 2020 wurde die Agrargenossenschaft „Elbeland“ eG ausgezeichnet und traditionell mit einer Bördekiste und der entsprechenden Urkunde geehrt.

Ein zentraler inhaltlicher Tagesordnungspunkt war die Abstimmung über die politischen Forderungen des Bauernverbandes für die kommende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021. Die Delegierten aus den 11 Kreisverbänden haben zu verschiedenen Themenfeldern 60 Punkte mit Forderungen verabschiedet, die den Anspruch der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes an die kommende Landesregierung formulieren.

Ein besonderes Augenmerk legte der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. auf seine Einschätzung zum vorliegenden Agrarstrukturgesetz, welches geplant im März 2021 vom Landtag verabschiedet werden soll. Der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form wird abgelehnt, weil die landwirtschaftlichen Unternehmen Sachsen-Anhalts und ihre gewachsenen Strukturen durch die Gesetzgebung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt würden.

 

Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V., sagte zum Entwurf des Agrarstrukturgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt:

„Wer das mitträgt, der unterstützt die politisch motivierte Trennung großer und kleiner Landwirtschaft in Gut und Böse. Das ist nicht unser Anspruch. Wir erwarten, dass die Regierungsfraktionen diesen Gesetzentwurf abräumen und vor allem das beschriebene Leitbild und die Ziele des Gesetzes beerdigen.“

 

 

Das Leitbild Landwirtschaft der Regierungskoalition Sachsen-Anhalts wird vom Bauernverband Sachsen-Anhalt und vielen weiteren Verbänden des ländlichen Raumes nicht mitgetragen.

Darüber hinaus ging der Präsident auf die geleistete politische Arbeit des Verbandes ein. Sei es bei der Bewältigung aller Fragen rund um Saisonarbeitskräfte, die komplexe Diskussion und Entscheidungsfindung bei der Bekämpfung von Feldmäusen, die erst durch den Bauernverband möglich wurde, oder die aktuellen Proteste in Richtung LEH. Er machte sehr deutlich, dass man Erfolge nur erreichen kann, wenn man gut organisiert ist.

Trotz des digitalen Formats wurde intensiv und lebhaft diskutiert. Mit Nutzung technischer Möglichkeiten funktioniert die für die Landwirtinnen und Landwirte notwendige Verbandsarbeit – als Ansprechpartner und notfalls Gegenspieler der Landespolitik – auch in Zeiten von Corona.

Afrikanische Schweinepest kommt nicht zum Stillstand – Landesregierung muss aktiver werden

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt, besonders in Verbindung mit der Corona-Lage, für schweinehaltende Betriebe eine in großen Teilen wirtschaftlich existenzielle Bedrohung dar. Der dramatische Preisverfall der Schlachtpreise und der Ferkel-Notierungen bedeutet für viele Betriebe, dass Sie nicht mehr kostendeckend arbeiten können und ihre Liquidität massiv schwindet. Vonseiten der Landesregierung braucht es in dieser Situation ein deutliches, unterstützendes Bekenntnis zu einer wirtschaftlich tragfähigen Zukunft der Schweineproduktion, die bereits von vielen anderen Baustellen gekennzeichnet ist.

In Vorbereitung auf ein mögliches Auftreten der Afrikanischen Schweinepest haben Tierhalterinnen und Tierhalter in den vergangenen Jahren viel Zeit und Geld investiert, um die ASP unter allen Umständen aus Hausschweinebeständen heraus zu halten. Jedoch führen bereits die ersten ASP-Funde bei Wildschweinen in Deutschland zu großen Liquiditäts-Problemen. Ob sich die ASP bis nach Sachsen-Anhalt ausbreitet und wie sich die Lage für die Sauenhalter und Mäster dann weiter verändert, ist derzeit noch unklar. Umso wichtiger ist es nun, vonseiten der Landespolitik ein klares Statement abzugeben, die Tierhalterinnen und Tierhalter in Sachsen-Anhalt bei den anstehenden Herausforderungen besser zu unterstützen und vor allem den Sektor auch als Teil der regionalen Wertschöpfung anzuerkennen.

Dorit Nyenhuis, Sauenhalterin und Vorsitzende des Fachausschusses Schwein im Bauernverband Sachsen-Anhalt, fordert: „Die Schweinehalter in Sachsen-Anhalt brauchen jetzt ein deutliches Signal der Politik, dass Landwirtschaft, Tierproduktion und Verarbeitung im Land gewünscht sind. Andernfalls wird es der nachfolgenden Generation nicht vermittelbar sein, dass sie weiterhin regional erzeugen. Die Produktion wird dann in anderen Ländern stattfinden. Der Kampf gegen die ASP unter Corona-Bedingungen darf nicht auf dem Rücken der Tierhalter ausgetragen werden.“

Im Falle von sich weiter zuspitzenden Abnahmeschwierigkeiten oder möglichen regionalen Restriktionen zum Tiertransport müssen Politik und Verwaltungen Rahmenbedingungen schaffen, die eine regionale Erzeugung weiter ermöglichen. Die laufende Tierproduktion ist ein Kreislauf, der nicht kurzfristig angehalten werden kann. Zuletzt wurden in Deutschland Corona-bedingt rund 50.000 Schweine weniger pro Woche geschlachtet. Das hatte bereits eine hohe Belastung der Betriebe zur Folge, da die Tiere in den Mastbetrieben weiter versorgt werden müssen und bei Sauenhaltern weiter Ferkel geboren werden. Wenn Strukturbrüche in der Schweineproduktion nicht aktiv verhindert werden, wird sich die regionale Urproduktion tierischer Lebensmittel weiter in das Ausland verlagern. Das hilft niemandem.

 

Hintergrund: Vor einem Monat wurde bei einem Wildschwein in Deutschland erstmals die Afrikanischen Schweinepest bestätigt. Seitdem kommt es wiederholt zu Kadaverfunden von Wildschweinen, inzwischen wurde das Virus bei 69 toten Wildschweinen festgestellt. Die Fundorte erstrecken sich über drei Landkreise in Brandenburg (Spree-Neiße, Oder-Spree und Märkisch Oderland) in denen mittlerweile zwei Kerngebiete eingerichtet wurden. Auch für Ackerbau-, Milchvieh- und Rindermastbetriebe käme es bei einem Ausbruch der ASP zu Einschränkungen. Für Nutzflächen werden im Falle von ASP-Funden Bewirtschaftungs- und Ernteverbote verhängt. Seitens der vom Landkreis beauftragten Behörden muss eine zügige Freigabe der Flächen gewährleistet werden, sobald es die epidemiologische Lage zulässt, d.h. wenn auf den Feldern im Risikogebiet kein Wildschweinkadaver gefunden wird.

Erster ASP-Fund bei einem Wildschwein in Brandenburg

Am 10. September wurde durch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bekanntgegeben, dass bei einem toten Wildschwein in Brandenburg die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde.

Die tierhaltenden Betriebe in Sachsen-Anhalt haben in den vergangenen Jahren ihre Maßnahmen hinsichtlich der Biosicherheit immer weiter ausgebaut, etwa die Umzäunung der Ställe und die Anpassung der jeweiligen Hygiene-Konzepte. In den Kreisen haben sich die Schweinehalter, Kreisbauernverbände und Ämter abgestimmt und Informationsketten aufgebaut, um koordinierte Maßnahmen zu treffen, sollten in der Zukunft in Sachsen-Anhalt Wildschweine gefunden werden, die nachweislich ASP-positiv sind. Damit die ASP sich nicht weiter ausbreitet, sind neben den schweinehaltenden Betrieben auch Politik und Verwaltung mit gefordert, die vorhandenen Schutzkonzepte zu prüfen und nötigenfalls anzupassen. Auch sollte nun dringend der vonseiten der Tierhalter geforderte, dauerhafte Zaun an der polnischen Grenze eingerichtet werden und weiterhin eine konsequente Bejagung von Schwarzwild stattfinden.

Zwei Aspekte hinsichtlich der ASP müssen deutlich betont werden: Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen nicht ansteckend und der Verzehr von Schweinefleisch ist auch weiterhin ungefährlich. Da das Virus sich über Fleischprodukte wie an Raststätten weggeworfene Wurstbrote verteilen kann, sollten keine Essensreste mit tierischen Produkten in der Natur weggeworfen werden.

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 09/2020

Monatlich veröffentlicht der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. im verbandseigenen Informationsheft einen Kommentar zu aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen. Mitglieder können das Heft im Mitgliederbereich lesen und erhalten es als Printversion. Nichtmitglieder finden hier die Möglichkeit eines Abonnements und einen Einblick in die Themen der letzten Ausgaben.

 

Kommentar

Sehr geehrte Verbandsmitglieder, werte Kolleginnen und Kollegen,
das vor Ihnen liegende Titelbild wird erstaunen – es ist nicht aus Sachsen-Anhalt, sondern aus einem der von der Wanderheuschreckenplage bedrohten Gebiete in Ostafrika. Diese seit Anfang des Jahres medial thematisierte Heuschreckenplage, zwischenzeitlich von Corona so gut wie aus der Wahrnehmung verdrängt, nimmt sogenannte biblische Ausmaße an, vernichtet umfangreich Ernten, die Wirtschaftsgrundlagen von Bauern und bedroht die gesamte Ernährungslage vor Ort. Während bei uns in Deutschland die mögliche zweite Corona-Welle auf und ab diskutiert wird, sterben in Afrika Menschen an Hunger, weil Insekten großflächig Ernten vernichten. Eine Situation, die man sich nicht vorstellen kann in unserem Wohlstandsland der immer gefüllten Regale, in dem man zu jeder Zeit alles kaufen kann, so man dazu die finanziellen Möglichkeiten hat.
Wie aber bekämpft man dieses Naturphänomen in Afrika nun und was machen verschiedene politische Akteure? UNICEF hat sich dazu erst in diesen Tagen geäußert. „Um gegen die Heuschrecken-Plage vorzugehen, ist die Bekämpfung der Heuschrecken und ihrer Larven mit Insektiziden aus der Luft das einzig wirksame Mittel. Die Auswirkungen von Covid-19 machen sich jedoch auch bei der Bekämpfung bemerkbar: Es gibt Schwierigkeiten bei den Lieferketten für Insektizide und Pestizide und auch der Einsatz von Hilfskräften stockt. Die Regierungen und verschiedene Hilfsorganisationen wie die Welternährungsorganisation und UNICEF tun alles in ihrer Macht stehende, um eine Nahrungskatastrophe abzuwenden. Sowohl um die Ausbreitung der Heuschreckenschwärme zu stoppen als auch zur Unterstützung der Lebensgrundlagen der Menschen sind dringend finanzielle Mittel erforderlich.“
In einem Interview auf T-Online vom Mai 2020 mit Bundesentwicklungshilfeminister Gerd Müller unter dem Titel „Es droht eine dramatische Hungerkrise“ erklärte dieser: „In Ostafrika ist Corona nicht die einzige Krise. Neben Kriegen und jahrelangen Dürren plagen Abermillionen Heuschrecken die Region. Es droht eine verheerende Hungersnot“. Auf die Nachfrage nach den Heuschrecken antwortete er „Leider ist das so. Im Schatten der Coronakrise droht die Heuschreckenplage zum jahrelangen Problem zu werden. Es können kaum Personal und Material zur Bekämpfung eingesetzt werden und schon bald sind nicht mehr ausreichend Insektizide vorhanden. In den kommenden Wochen entscheidet auch das Wetter maßgeblich mit. Das feuchte Wetter in der Regenzeit schafft gute Brutbedingungen und die Heuschrecken verbreiten sich durch den starken Wind viel leichter.“
Warum ich diese beiden Textstellen zitiere werden Sie sich fragen: Es war nicht einfach, klare Aussagen für den Einsatz von Insektiziden zur Erntesicherung zu finden. Es wird stets von Bekämpfung gesprochen, aber das Wort der Insektizide nimmt man kaum in den Mund, es ist quasi kaum per Google zu finden. Nur was soll denn gegen ein solches massenhaftes Auftreten von Schädlingen helfen, wenn nicht Insektizide? Warum kann man nicht durchgängig klar formulieren, was es nun dringend braucht? Auf die Aussage von Regierungsvertretern, wir würden hier vor Ort in Deutschland im Falle des Falles und auch zur normalen Behandlung von Ernteschädlingen Insektizide brauchen, darauf werden wir lange warten können. Es hat sich mittlerweile ein dogmatischer Sprachgebrauch festgesetzt, der es schwer macht, Aufgabenfelder im Agrarbereich umfassend, ehrlich und wissenschaftlich zu beraten und vor allem intensiv und fair zu diskutieren.
Während also in Afrika Heuschrecken Ernten vernichten, hat das BMU auf 32 Seiten den Referentenentwurf zum Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ vorgelegt, der Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und des Wasserhaushaltsgesetzes vorsieht. Wer sich erinnert: Die Proteste von Landwirten im letzten Herbst/Winter lagen auch darin begründet, dass das Aktionsprogramm Insektenschutz auf dem Tisch lag. Es wird kaum einen Landwirt geben, der etwas gegen nützliche Insekten hat und nicht verstanden hat, dass wir diese brauchen. Zudem steht vor dem Einsatz von Insektiziden gegen Schadinsekten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ein umfangreiches behördliches Genehmigungsverfahren mit entsprechenden Anwendungsbestimmungen in der Praxis.
Nicht erstaunlich ist, dass im Referentenentwurf pauschal und undifferenziert von Pflanzenschutzmitteln gesprochen wird. Hätte man zum Schutz von Insekten auf den Einsatz von Insektiziden abgestellt, dann wäre das ein zu verstehender Ansatz. Die Vereinfachung mag daran liegen, dass man nun jahrelang verbreitet hat, dass ein Totalherbizid Tiere vernichtet. Zurück und Fehlerkorrektur wird in dem Haus eher schwierig sein, da ist die politische Linie dagegen. Die weiteren Details werden nun im Gesetzgebungsverfahren geklärt und der Berufsstand bringt sich entsprechend ein. Was kaum beachtet wird: jedem Gesetzentwurf liegt auch eine Kalkulation der Kosten der Umsetzung für Verwaltung, für Wirtschaft und für Bürgerinnen und Bürger zugrunde, der sogenannte Erfüllungsaufwand. Es sind diese finanziellen Positionen in Gesetzentwürfen, die viel zu wenig beachtet werden und angewendet auf den vorliegenden Referentenentwurf sind die eigenen Definitionen und Vorgaben der Bundesregierung nicht vollständig umgesetzt. Es ist also mehr als dringend geboten, dass sich zuständige Ministerien ehrlich machen und die wahren Kosten auch der Wirtschaft kalkulieren, anstatt schematisch zu vereinfachen, um gewollte Themen einfach durchzuboxen. Wer es ehrlich meint, wird das machen.
Ihr Marcus Rothbart

Blick ins Heft:

Konferenz der EU-Agrarminister in Koblenz

Zu einer informellen Ministerratssitzung trifft sich vom 30.08.2020 bis zum 01.09.2020 der EU-Agrarministerrat in Koblenz. Thematisch wird es neben der weiteren Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik um die Lehren aus der Corona-Krise und um die Widerstandsfähigkeit des Sektors gehen. Der Deutsche Bauernverband hat für den EU-Agrarministerrat sieben Kernanliegen formuliert. In diesen wird unter anderem gefordert, bei der politischen Entscheidungsfindung im Rahmen von Green Deal und der Farm-to-Fork Strategie dringend die Ernährungssicherheit innerhalb Europas zu berücksichtigen, welche für viele Menschen durch Corona wieder ins Gedächtnis gerufen wurde. Weitere Kernanliegen sind: Auch in Zukunft müssen die Möglichkeiten eines fachgerechten Pflanzenschutzes und einer bedarfsgerechten Düngung bestehen, um Ernten und damit sowohl die Versorgung mit Lebensmitteln als auch das wirtschaftliche Überleben der Landwirte zu schützen.

Die sieben Kernanliegen des Deutschen Bauernverbandes zum Agrarministerrat in Koblenz finden Sie hier. Über die Social-Media-Kanäle der Landesbauernverbände und des Deutschen Bauernverbandes werden bereits jetzt und in den kommenden Tagen vermehrt Statements der Bauernverbände zu dem Treffen der EU-Agrarminister veröffentlicht.

Unsere Social-Media-Kanäle finden Sie unter:

https://www.facebook.com/Bauernverband-Sachsen-Anhalt-eV-166330966721038

https://www.instagram.com/machtlaune/

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 08/2020

Monatlich veröffentlicht der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. im verbandseigenen Informationsheft einen Kommentar zu aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen. Mitglieder können das Heft im Mitgliederbereich lesen und erhalten es als Printversion. Nichtmitglieder finden hier die Möglichkeit eines Abonnements und einen Einblick in die Themen der letzten Ausgaben.

 

Kommentar

Werte Verbandsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Thema, das uns in Sachsen-Anhalt jedes Jahr von neuem beschäftigt, ist die Problematik der Feldmäuse. Wir sehen an der Populationsentwicklung, dass die aktuell zugestandenen Möglichkeiten nicht für eine wirksame Bekämpfung ausreichen. Durch Bestandskontrollen vor der Ernte und während des Erntebeginns wurde deutlich, dass besonders im Süden von Sachsen-Anhalt, in Teilen von Anhalt und in der Börde eine Massengradation von Feldmäusen eingetreten ist. Die Situation entspricht den Jahren 2012 und 2015, in denen durch Feldmausplagen die Ernten großflächig vernichtet wurden. Das wird nicht nur von uns Praktikern berichtet, dies bestätigen auch die Erhebungen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes, die aktuell von einer Befallsfläche von ca. 50.000 ha ausgehen.
Eine Bekämpfung von Feldmäusen durch intensivere Bodenbearbeitung, Feldhygiene an den Ackerrändern und die Sitzhilfen für Greifvögel wird allein nicht ausreichen, die Massengradation zu stoppen. Zu Recht befürchten die betroffenen Landwirte starken Befall in den auflaufenden Kulturen durch Feldmausfraß und entsprechende Schäden in den jungen Pflanzenbeständen.
Aus diesem Grund habe ich mich in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt sowie an Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Um den betroffenen Landwirten die Möglichkeit zum Schutz der Herbstsaaten zu geben, fordern wir entsprechende Änderungen der Anwendungsbestimmungen, damit ab September auch in Gebieten mit einem potenziellen Feldhamstervorkommen die faktisch vorhandenen Feldmäuse verdeckt mit Rodentiziden bekämpft werden können. Das BVL und auch das Julius-Kühn-Institut hatten in der Vergangenheit bestätigt, dass keine negativen Vorkommnisse auf Feldhamster bei sachgerechter und verdeckter Ausbringung von Rodentiziden aufgezeigt werden können. Im vergangenen Jahr konnten wir nach intensiver Beratung mit dem BVL erreichen, dass zumindest von 1. November bis 1. März auf Flächen mit potenziellen Feldhamstervorkommen die verdeckte Bekämpfung möglich ist. Darüber hinaus fordern wir für die Auflagen für Vogelzug-, Rast- und Nistplätze klare Benennungen der Vogelarten (Gänsevögel und Kraniche).
Eine zeitnahe Entscheidung durch die Zulassungsbehörden ist erforderlich, damit wir Landwirte vor der Herbstaussaat Informationen zu den Behandlungsmöglichkeiten bekommen. Eine fehlende Möglichkeit der Feldmausbekämpfung hat auch Einfluss auf die Anbauentscheidung, da das Anbaurisiko steigt. Der Winterraps ist eine wichtige Kultur in der Fruchtfolge der meisten Betriebe, kann jedoch der fehlenden, praxisgerechten Feldmausbekämpfung zum Opfer fallen. In den vergangenen Jahren hatte bereits das Verbot verschiedener Beizmittel zu einem starken Rückgang der Anbaufläche von Winterraps geführt. Keinem kann daran gelegen sein, diese Entwicklung weiter zu begünstigen. Ab Mitte August beginnen wir mit der Aussaat der Herbstkulturen für das Erntejahr 2021. Bis dahin brauchen wir eine Lösung und bis wir Lösungen haben, werden wir dieses Thema weiter bearbeiten müssen.
Das machen wir bei allen Themen, auch abseits der Feldmäuse, und mir ist bewusst, dass viel von der Arbeit, die Ehrenamt und Hauptamt hier leisten, nicht immer von allen Landwirten gesehen wird. Ich meine aber, dass wir da durchaus Vertrauen in unsere Bauernverbände haben dürfen, von der Kreis- bis hin zur europäischen Ebene.
Es hat sich schließlich immer wieder gezeigt, dass wir als Verband auch dicken Bretter bohren können. Das benötigt viel Zeit und Sacharbeit, die nun mal von außen nicht immer sichtbar ist. Leider werden immer wieder aus berufsständischer Sicht nicht-praxistaugliche oder gänzlich unsinnige Verordnungen oder Gesetze beschlossen. Es gehört auch dazu zu sagen, dass wir das nicht verhindern können. Was wir aber können, ist mit Beharrlichkeit immer wieder daran zu arbeiten, dass das Ergebnis am Ende mit einer modernen Landwirtschaft vereinbar ist.
Und wie wichtig für uns und unseren Berufsstand genau dieses langfristige Verfolgen von Zielen ist, sehen wir, wenn wir nach Brüssel schauen. Der Ende Juli festgelegte Mehrjährige Finanzrahmen ist aus unserer Sicht sicher nicht perfekt. Kritisch bleibt unter anderem die Tatsache, dass Mitgliedsstaaten unabhängig voneinander Sonderwege gehen können, die zu innereuropäischen Verzerrungen führen. Aber: Dass das eingeplante Budget für den Haushaltstitel „Natürliche Ressourcen und Umwelt“, wozu auch die Gemeinsame Agrarpolitik zählt, trotz Brexit und Corona gegenüber dem Kommissionsvorschlag aus dem Mai 2020 praktisch unverändert geblieben ist, ist kein „Wunder“ oder ein Zufall. Seit Monaten hat die berufsständische Vertretung, haben die europäischen Bauernverbände, immer wieder Argumente und Fakten dafür gebracht.
Für die weitere Ausgestaltung der GAP wird es darauf ankommen, wirtschaftlich vernünftige Lösungen im Sinne der Betriebe zu finden, die umsetzbar sind und weiterhin eine produktive Landwirtschaft ermöglichen. Auch dabei werden wir die Entscheidungen begleiten und uns einbringen.
Ihr
Olaf Feuerborn

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Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 07/2020

Monatlich veröffentlicht der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. im verbandseigenen Informationsheft einen Kommentar zu aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen. Mitglieder können das Heft im Mitgliederbereich lesen und erhalten es als Printversion. Nichtmitglieder finden hier die Möglichkeit eines Abonnements und einen Einblick in die Themen der letzten Ausgaben.

 

Kommentar

Sehr geehrte Verbandsmitglieder, werte Kolleginnen und Kollegen,
in einem Jahr werden wir die kommende Landtagswahl absolviert haben, diese findet Anfang Juni statt. Dass sich die Landtagsparteien so allmählich Warmlaufen, das merkt man in unterschiedlichen Ausprägungen und der Wahrnehmung, wie die unterschiedlichen Wählerklientel zufriedengestellt werden sollen. Zusätzlich werden wir in 2021 auch Bundestagswahl haben, aus Sicht Sachsen-Anhalts also ein sehr entscheidendes Jahr. Vorrangig wird es für uns als Verband darum gehen, in den kommenden Monaten die Leistungen der Landtagskoalition zu bewerten, und dessen Grundlage ist der 2016 geschlossene Koalitionsvertrag. Zusätzlich wird es wichtig werden, die eigenen Forderungen des Berufsstandes in verschiedenen Formaten an die zur Wahl stehenden Parteien zu bringen. Auf diesem Wege sind wir unterwegs.
Der geschlossene Koalitionsvertrag der Kenia-Koalition ist jedoch nur ein Aufhänger. Wer sich tiefer mit den Grundlagen der Agrarpolitik des Landwirtschaftsministeriums in Magdeburg befasst, der wird nicht um die Würdigung des Landwirtschaftsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt herumkommen. Dieses Gesetz sollte die Leitschnur sein, nach der ein Ministerium handelt sowie die Grundlage für den landwirtschaftlichen Teil eines künftigen Koalitionsvertrages, zwischen welcher Partei auch immer. Analysiert man dieses Gesetz genauer, so ist festzustellen, dass noch deutlich Luft nach oben besteht, wohl auch deshalb, weil es in der politischen Praxis eigentlich kaum bekannt ist oder beachtet wird. Exemplarisch gehen wir auf einige bedeutende Punkte in den 22 Paragraphen des Gesetzes ein und stellen diese zur Selbstbeurteilung nachfolgend einfach ein.

§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist es, im Interesse einer Bestandssicherung der Landwirtschaft und der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung des ländlichen Raumes dazu beizutragen, dass die Landwirtschaft chancengleich innerhalb der Gesamtwirtschaft ihre gesellschaftspolitischen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen kann. Ein besonderes Anliegen ist dabei die Erhaltung und Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und zugleich umweltschonenden und nachhaltigen flächendeckenden Landwirtschaft.

§ 3 Förderungsgrundsätze
(3) Die Förderung erfolgt unabhängig von der Rechtsform der geförderten Personen und Unternehmen. Das Land hat bei allen Maßnahmen und Förderprogrammen auf Gleichbehandlung der verschiedenen Rechts- und Erwerbsformen in der Landwirtschaft zu achten.

§ 5 Agrarforschung
(1) Das Land fördert die Forschung im Bereich der Landwirtschaft, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungsarbeiten, deren Ergebnisse eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen, die Entwicklung neuer, insbesondere umweltschonender Produkte oder Erwerbsmöglichkeiten für die Landwirtschaft oder umwelt- und ressourcenschonendere Bewirtschaftungsformen erwarten lassen. Insbesondere der Forschung im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe, der Biotechnologie und der Gentechnik sowie deren Folgeabschätzung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

§ 7 Beratung
(3) Das Land gewährleistet eine angemessene Fortbildung der anerkannten Beraterinnen und Berater und unterstützt diese bei der qualifizierten Einarbeitung von Nachwuchskräften in Vorbereitung auf das Anerkennungsverfahren.
(5) Das Land schafft die Voraussetzungen für eine angemessene sozio-ökonomische Beratung.

§ 11 Ländlicher Raum
(1) Der ländliche Raum ist als eigenständiger Wirtschafts-, Wohn-, Erholungs-, Sozial-, Arbeits-, Kultur und ökologischer Ausgleichsraum unter Berücksichtigung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesentwicklung zu fördern.
(2) Zur Infrastrukturverbesserung, Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen und zur Erschließung der Landschaft, auch zu Erholungszwecken, werden wasserwirtschaftliche Maßnahmen und der Bau ländlicher Wege gefördert.

§ 14 Schutz des Bodens
(1) Zum Schutz des Bodens vor Wind- und Wassererosionen sowie vor Austrocknung, zur Hebung seiner Fruchtbarkeit und zur Gestaltung der Landschaft sollen eine den Standortbedingungen und den landeskulturellen Erfordernissen entsprechende Nutzungsart und Bewirtschaftung des Bodens gesichert werden.

§ 15 Entzug von Boden
Landwirtschaftlich genutzter Boden darf nur in begründeten Ausnahmefällen der Nutzung entzogen oder in der landwirtschaftlichen Nutzung beschränkt werden.

§ 16 Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen
Wird durch behördliche Maßnahmen in landwirtschaftliche Nutzungsrechte eingegriffen, so richtet sich eine Ausgleichs- und Entschädigungsleistung nach den Vorschriften, auf denen diese Maßnahmen beruhen.

Lassen Sie diese Teile des Gesetzes einfach auf sich wirken, entscheiden Sie selbst, ob Sie sich und Ihr Unternehmen hier wiederfinden, oder wo es vielleicht grundlegend hakt. Ich mag es so beantworten: Entweder gelten Gesetze und sind von der Regierung zu beachten, oder sie gelten nicht mehr und müssen abgeschafft oder geändert werden. In diesem Sinne kann es ein spannender Wahlkampf um den ländlichen Raum werden. Das gesamte Gesetz finden Sie unter:
https://bit.ly/2zVVI8Z.

Ihr
Marcus Rothbart

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