Stabile Erträge und hervorragende Qualitäten sind Grundziele der Nahrungsmittelproduktion auf dem Acker. Pflanzenkrankheiten, Schädlinge und die um Nährstoffe oder Wasser konkurrierenden Unkräuter gefährden Qualität und Menge der zu Nahrungsmitteln verarbeiteten Nutzpflanzen. Der Schutz der Kulturpflanzern basiert auf einer umfassenden Strategie, wonach jeder Einsatz von Pflanzenschutzmitteln begründet ist. Pflanzenschutzmaßnahmen greifen wo immer möglich auf integrierte und biologische Methoden zurück. Zur Risikominderung tragen die Auswahl resistenter oder toleranter Sorten und in besonderem Maß auch eine ausgewogene Fruchtfolge bei.
Mit Umsetzung einer neuen EU-Zulassungsverordnung für Pflanzenschutzmittel und der nun folgenden erneuten Überprüfung zugelassener Wirkstoffe wird der effektive Schutz von Nutzpflanzen akut gefährdet. Die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, Schädlingen und Unkräutern würde zulasten von stabilen Erträgen und guten Produktqualitäten massiv erschwert.
Ursächlich ist ein Systemwechsel in der Bewertung der Wirkstoffe weg vom konkreten Risiko bei der praktischen Anwendung hin zu gefahrenbedingten Ausschlusskriterien für konzentrierte Wirkstoffe unabhängig von der Formulierung und Konzentration. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit könnten etwa 10% der heute zur Anwendung zugelassenen Wirkstoffe die Zulassung entzogen werden, darunter wichtige Azole, die Pilzbefall verhindern und somit das Vorkommen von Pilzgiften in pflanzlichen Produkten.
Der Bauernverband bewertet dies als Abkehr von einer wissenschaftlich fundierten Entscheidungsfindung und fordert ein Umdenken in Politik, Verwaltung und Verbänden.
Nutzpflanzen haben Feinde, vor denen sie der Landwirt schützen muss. Jeder Landwirt muss zur Anwendung von Pflanzenschutzmittel seine Sachkunde nachweisen, die nach Ausbildung oder Studium separat in Speziallehrgängen vermittelt wird. Grundsätzlich sind Pflanzenschutzmittel einem strengen und langwierigen Zulassungsverfahren unterworfen. Kennzeichnungsauflagen und Anwendungsbestimmungen ermöglichen jedem Anwender die fachlich korrekte Anwendung der Mittel, die durch amtliche Kontrollen regelmäßig überprüft wird. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft unter anderem auch das Umweltbundesamt umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.
Würde auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden, müsste allein aufgrund der Mindererträge die Anbaufläche um 30 bis 40% erweitert werden.