Veranstaltung zur Betriebsübergabe im Juni

Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens erfordert eine langfristige und vielschichtige Vorbereitung. Der Prozess ist sehr komplex und hat je nach Betriebsstruktur und Übergabeart verschiedene Rechtsbereiche gesondert zu berücksichtigen.Die 2022 durchgeführte Veranstaltung zur Betriebsübergabe wurde mit guter Resonanz angenommen, so dass wir in diesem Jahr das Thema weiterführen werden. Zur Information und Sensibilisierung bieten wir gemeinsam mit kompetenten Referenten eine Vortragsveranstaltung an, die sich dieser Thematik annimmt. Die Veranstaltung ist so konzipiert, dass Zeit für persönlichen Austausch mit den Referenten vorgesehen ist.

Weitere Informationen und den Anmeldeweg finden Sie HIER.

Achtung! Begrenzte Platzkapazität, Teilnahme ausschließlich nach verbindlicher schriftlicher Anmeldung.

 

Was die Aussetzung der erweiterten Stilllegung 2023 für Sachsen-Anhalt bedeutet

4 Prozent – um diese Zahl haben die Agrarminister der Länder, das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) von Cem Özdemir und unsere Landwirte in den vergangenen Monaten diskutiert.

Ursprünglich war vonseiten der EU vorgesehen, dass Landwirte ab 2023 von ihrer Ackerfläche 4 Prozent stilllegen müssen, um für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) förderberechtigt zu bleiben. Solche stillgelegten Flächen dürfen durch den Landwirt nicht für den Anbau von Weizen, Raps oder anderen Kulturen genutzt werden. Die EU-Kommission hatte vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine beschlossen, dass die Mitgliedsstaaten diese Vorgabe ein Jahr lang aussetzen können. Dagegen hatte sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir lange verwehrt. Bereits seit März wurde die Aussetzung neuer Stilllegungen gefordert, von Landwirten und vielen Länder-Agrarminister wie Sachsen-Anhalts Minister Sven Schulze.

Anfang August hat das BMEL bekannt gegeben, dass es einen Vorschlag an die Länder gebe, der eine Aussetzung der erweiterten Flächenstilllegung enthält. Auf den vorgesehenen Flächen soll weiterhin ein landwirtschaftlicher Anbau möglich sein. Dabei sind Flächen, die in den Jahren 2021 und 2022 bereits freiwillig stillgelegt wurden, davon ausgeschlossen. Durch diese Entscheidung werden die bereits etablierten Stilllegungen nicht weniger. Wissenschaftlichen Berechnungen zufolge können durch diese Maßnahme 100.000 bis 180.000 Hektar weiter für den Anbau von Lebensmitteln genutzt werden, so die Erläuterung des BMEL.

In Sachsen-Anhalt sind bereits jetzt 2,3 Prozent der Ackerflächen stillgelegt, das entspricht 22.280 Hektar. Mit der Vorgabe von 4 Prozent Stilllegung wäre diese Zahl auf knapp 39.000 Hektar gestiegen. Weil diese Vorgabe ein Jahr ausgesetzt wird, bleiben rund 16.720 Hektar weiter in der Bewirtschaftung. Auf dieser Fläche dürfen die Landwirte 2023 u.a. Weizen, Roggen, Erbsen und Sonnenblumen anbauen.

Wenn im kommenden Jahr auf der Hälfte dieser 16.720 Hektar Weizen angebaut wird, kann das bei Anbaubedingungen wie in diesem Jahr zu 50.000 Tonnen Weizen führen. Bei guten Bedingungen, also wenig Hitze und mehr Regen, ist auch deutlich mehr möglich. Und das gilt allein für Sachsen-Anhalt. Damit kann unsere Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten.

Für die landwirtschaftlichen Praktiker ist jetzt zum einen wichtig, dass die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers schnell rechtlich festgeschrieben wird. Zum anderen darf die Bundespolitik für die einjährige Aussetzung nicht andere, bestehende Vorgaben an die Landwirte zusätzlich erhöhen.

Stilllegungen haben das „Ziel des Erhalts und der Steigerung der Biodiversitätsleistungen“, so die Begründung des BMEL. Dies sehen viele Landwirte kritisch und würden lieber kooperativ Maßnahmen umsetzen. Statt Flächen stillzulegen und zu hoffen, dass diese der Biodiversität nützen, können Landwirte auch aktiv Maßnahmen umsetzen. Dadurch könnten Tier- oder Pflanzenarten gezielt unterstütz werden. Projekte dazu gibt es bereits, in Sachsen-Anhalt betreut durch die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt.

Die Betriebsübergabe: Was ist zu beachten?

Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens erfordert eine langfristige und vielschichtige Vorbereitung. Was muss man wissen? Was gilt es zu beachten? Um Landwirtinnen und Landwirten Antworten zum Thema Hofübergabe zu geben, haben die Agrardienste und der Bauernverband die „Vortragsveranstaltung Betriebsübergabe“ geplant.

30.11. und 01.12.2021 im Classik Hotel Magdeburg

Die Veranstaltung wird an zwei Terminen stattfinden, einmal für die innerfamiliäre und einmal für die außerfamiliäre Übergabe. Die Veranstaltung ist so konzipiert, dass Zeit für Fragen und den persönlichen Austausch mit unseren Referenten vorgesehen ist.

Sie haben Interesse? Das Programm mit den Referenten finden Sie,  wenn Sie hier klicken.

Das Anmeldeformular und alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 06/2021

Liebe Berufskolleginnen und -kollegen,

wer regionale Landwirtschaft will, muss langfristige Entwicklung möglich machen! So kann man denke ich eine der wichtigsten Forderungen auf den Punkt bringen, die wir als Berufsstand haben. Wir alle hören und lesen immer wieder, dass „die Landwirtschaft“ nachhaltiger werden soll. Viel zu selten wird dabei berücksichtigt, dass Nachhaltigkeit drei Säulen umfasst, auf denen das Gesamtkonzept steht, nämlich Ökologie, Soziales und Ökonomie. Wenn etwas nachhaltig sein soll, muss es die Umwelt bewahren, gesellschaftlich fair sein und nicht zuletzt muss es wirtschaftlich funktionieren. Besonders im Bereich Tierhaltung ist es vielen Betrieben heute nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt möglich, nachhaltig zu wirtschaften.
Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die Abnehmer unserer Erzeugnisse, den Agrarhandel oder das Konsumverhalten eingehen, sondern auf den Punkt der politischen Planungssicherheit, denn: Auch wenn wir deutlich bessere Erzeugerpreise hätten und alle Verbraucher das kaufen würden, was sie fordern, würde das allein für eine nachhaltige Tierproduktion nicht ausreichen. Dafür braucht es funadmental politische Rahmenbedingungen, die ausreichend weit in die Zukunft gehen und verbindlich sind. Die besten Preise nützen nichts, wenn wir alle paar Jahre unsere Ställe umbauen müssen und die Gewinne die Investitionen nicht decken.
An dieser Stelle können und müssen wir denke ich auf eine rasche und vor allem umfassende Umsetzung der Vorschläge der Borchert-Kommission drängen. Ich möchte hier zwei Punkte aus der „Politikfolgenabschätzung zu den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung“ zitieren, die das Thünen-Institut Anfang Mai 2021 herausgegeben hat:
(1) Zunächst ist es wichtig, dass der Staat mit jedem einzelnen investierenden Unternehmen einen Vertrag schließt, der für diesen Betrieb die Tierwohlprämie längerfristig festschreibt. Die in der EU-Finanzplanung üblichen Perioden von sieben Jahren reichen hier nicht aus. Die Verträge sollten mindestens die doppelte, möglichst die dreifache Laufzeit haben. Wenn der Staat dann nach wenigen Jahren die Tierwohlprämie aufgrund neuer Erkenntnisse anpassen möchte, müssten die Betriebe (aber nur jene, die bereits einen Vertrag haben) frei wählen können, ob sie auf die neuen Bedingungen einsteigen oder weiterhin zu den vertraglich abgesicherten Bedingungen produzieren. Außerdem benötigen sie für einen ausreichenden Zeitraum einen Bestandsschutz in Bezug auf das Ordnungsrecht, damit ihre Tierwohlinvestition nicht durch eine Änderung der Verordnungen entwertet werden kann.
(2) Um nicht nur für die einzelnen Investitionen, sondern für den Nutztiersektor insgesamt eine gewisse Verlässlichkeit des neuen Politikkurses zu erzeugen, sollte bereits bei der Entwicklung der Nutztierstrategie darauf geachtet werden, einen breiten Konsens (a) in der Parteienlandschaft und (b) zwischen Bund und Ländern herbeizuführen. Außerdem sollte die Umstellung der Praxisbetriebe durch umfassende Begleitforschungsmaßnahmen flankiert werden, damit eine möglichst große Transparenz über die Folgen (a) für das Tierwohl und (b) für die betriebliche Rentabilität hergestellt wird.
Wenn wir als Berufsstand mit der Politik in Bund und Ländern erreichen können, dass die oben genannten Punkte umgesetzt werden und das Baurecht endlich überarbeitet wird, habe ich Hoffnung für Tierhaltung in Deutschland. Wir müssen uns nämlich im Klaren darüber sein, dass der Markt zwar mitziehen muss, aber wir über den Markt allein keine Lösung erreichen können. Mit Sicherheit werden wir keine Verringerung von gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erleben, bestenfalls können wir als Berufsverband erreichen, dass Auflagen und Bürokratie nicht noch mehr werden. Und besonders die Länder im Osten werden weiter zu geringeren Vorgaben und mit geringeren Lohnkosten arbeiten. Gerade deshalb müssen wir weiter auf eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung drängen. Wir müssen auch, und das geht nur in Abstimmung mit Verarbeitern und LEH, die Tierwohlprogramme, die bereits existieren (z.B. QS und ITW), besser miteinander abstimmen.
Und besonders müssen wir weiterhin darauf achten, dass uns nicht an anderer Stelle das Wasser abgegraben wird. Das meine ich zum einen wortwörtlich, wir sind das trockenste Bundesland und wir müssen weiterhin darauf hinarbeiten, dass wir eine bessere Nutzung von Niederschlägen haben und in ein aktives Management von Fließgewässern kommen. Mit den anderen Berufs- und Interessengruppen lassen sich dort Lösungen finden, aber es steht und fällt mit einer kooperativen Regierung. Zum anderen sind besonders wir Tierhalter von Maßnahmen wie Natura 2000 betroffen. Hier konnten wir als Bauernverband Sachsen-Anhalt zumindest erreichen, dass ein Ausgleich gezahlt wird, auch wenn dieser vor allem in dem Punkt Langfristigkeit nicht unseren Ansprüchen genügt. Hier komme ich wieder auf mein Statement vom Anfang zurück: Wer regionale Landwirtschaft will, muss langfristige Entwicklung möglich machen! Sonst ist jede geplante Investition, die wir als Unternehmer machen wollen, so unsicher, dass viele Betriebe lieber gar nicht investieren.
Dass die Zahl der geplanten Investitionen laut Agrarbarometer Anfang 2021 deutlich gestiegen war, lag wahrscheinlich am Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ) und den damit verbundenen Fördermitteln. Über das kann u.a. Technik zur Lagerung und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger gefördert werden. Eine Förderung kann für viele Berufskolleginnen und -kollegen die Unsicherheit ausgleichen, ist aber keine Lösung für unser gesamtes System.
Ihr Maik Bilke
Vizepräsident

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