Satzung des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
In der Satzung des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. sind der Zweck und die Aufgaben festgeschrieben. Der zweite Paragraph lautet wie folgt.
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. ist berufsständische Vertretung der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen im Land Sachsen-Anhalt.
Der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. hat die Aufgabe
a. die Belange der in der Land- und Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt tätigen Menschen in ihrer Gesamtheit wahrzunehmen und zu fördern, wozu insbesondere die Vertretung der agrar-, wirtschafts-, umwelt-, rechts-, steuer-, sozial-, bildungs- und gesellschaftspolitischen Interessen gehört,
b. die Interessen des ländlichen Raumes zu vertreten,
c. die Tätigkeit der Mitgliederorganisationen in allen wesentlichen Angelegenheiten zu koordinieren und zu unterstützen.
2. Parteipolitisch unabhängig, setzt sich der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. für eine umweltschonende, nachhaltige, tierschutzgerechte, zukunftsorientierte, vielfältig strukturierte, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft bei Chancengleichheit aller Unternehmen ein. Er setzt sich dafür ein, dass die freie Verfügbarkeit der Eigentümer über ihren Grund und Boden sowie über ihr Kapital gewahrt bleibt. Der Verband strebt die Erhaltung der Kulturlandschaft, des ländlichen Raumes und der natürlichen Lebensgrundlagen der Landwirtschaft an.
Der Verband tritt konsequent für die Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel und für die Stärkung der Marktstellung einheimischer Erzeugnisse ein.
3. Im Rahmen von Absatz 1 und 2 hat der Verband insbesondere folgende Aufgaben:
- Einflussnahme auf agrarpolitische Entscheidungen der Landesregierung;
- Gleichrangige Förderung und Unterstützung der Unternehmen in allen Rechtsformen im Haupt- und Nebenerwerb;
- Pflege der Zusammenarbeit sowie Abstimmung und Entwicklung gemeinsamer agrarpolitischer Aktivitäten mit anderen Verbänden;
- Unterbreitung von Vorschlägen zur Agrargesetzgebung;
- Einflussnahme und Mitsprache bei wirtschaftlichen und ökologischen Strukturentscheidungen, die die Stellung des Berufsstandes berühren;
- Vertretung und Mitsprache bei der Festlegung ökonomischer Regelungen für die Landwirtschaft nach dem Grundsatz der Chancengleichheit;
- Wahrung der Interessen des Berufsstandes gegenüber allen Bereichen der Volkswirtschaft, insbesondere gegenüber der Landmaschinen- und Vorleistungsindustrie sowie gegenüber der Verarbeitungsindustrie und dem Handel;
- Förderung von Initiativen beim Absatz der Produkte, insbesondere durch Zusammenarbeit mit Erzeugergemeinschaften und beim Aufbau bzw. der Beteiligung an landwirtschaftlichen Handels-, Verarbeitungs- und Absatzkapazitäten;
- Einflussnahme auf die Gewährleistung eines Dienstleistungsangebotes für die spezifischen Unternehmensarten in betriebswirtschaftlicher, sozioökonomischer, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht;
- Einflussnahme auf die Organisation der Aus- und Weiterbildung zur Vermittlung breit gefächerter unternehmerischer Kenntnisse;
- Einflussnahme auf eine angemessene Einkommens- und Sozialentwicklung der Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Volkswirtschaftsbereichen;
- Herausgabe eigener Informationsmaterialien und Gewährleistung einer breiten Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.
- Förderung des Berufsnachwuchses insbesondere durch Unterstützung der Landjugendarbeit in Sachsen-Anhalt sowie der Fachschaften der in Sachsen-Anhalt ansässigen Universitäten, Hoch- und Fachschulen.
- Unterstützung und Förderung der Landfrauenarbeit und Landseniorenarbeit in Sachsen-Anhalt.
Für einen tieferen Einblick finden Sie die aktuelle Fassung der Satzung in unserem Download-Bereich.