Positionierung zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich stetig weiter aus. Nachdem sich die Seuche bisher auf Osteuropa und Asien beschränkte, trat sie im September 2018 plötzlich auch in Belgien auf. Dies macht deutlich, wie große Sprünge das Virus innerhalb kurzer Zeit zurücklegen kann. Dabei ist der Mensch einer der größten Risikofaktoren. Somit ist Deutschland bereits von Osten und Westen von der Afrikanischen Schweinepest unter Druck.
Für Sachsen-Anhalt sowie für ganz Deutschland wird ein ASP-Ausbruch wesentliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. Die deutsche Schweinehaltung spielt mit einem Produktionswert von etwa 6,9 Mrd. € eine bedeutende Rolle in der Landwirtschaft. Schon der erste ASP-Fall – egal ob im Wildschwein- oder Hausschweinebestand – wird zu einem deutlichen Preisverfall beim Schweinefleisch führen. Aufgrund von Auflagen, Verbringungsrestriktionen oder Einfuhrsperren seitens wichtiger Drittländer werden schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf die Schweinebranche und die nachgelagerte Fleischbranche zukommen. Um die Seuche möglichst lange fernzuhalten, unternimmt Deutschland auf Bundes-, Landes- und Kreisebene bereits einige Präventionsmaßnahmen. So wird in den Schweinebetrieben noch stärker auf Biosicherheit geachtet, Krisenpläne werden erstellt, Autobahnraststätten werden eingezäunt und mehrsprachiges Informationsmaterial wird der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen zur Prävention müssen unbedingt weiterhin streng verfolgt und intensiviert werden. Ebenso ist die Vergütung des Fallwildfunds und das anschließende Beproben sehr zu begrüßen und weiterhin beizubehalten, um das Virus gegebenenfalls möglichst früh zu entdecken.
Der Bauernverband erkennt die bisherigen Bemühungen in Sachsen-Anhalt an, allerdings reichen sie noch nicht aus, um im Seuchenfall ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen. Es müssen dringend ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und ein Krisenmanagement für den Ernstfall bestmöglich vorbereitet werden. Dazu werden folgende Ansätze erwartet:

  • Innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten der EU müssen alle beteiligten Interessengruppen und Behörden zielgerichtet kommunizieren und Lösungen erarbeiten
  • Konsequenzen für die Haltung und den Transport anderer landwirtschaftlicher Nutztiere und deren Rohprodukte sind gründlich prüfen, z.B. Vieh- und Milchtransporte, da sich die Wege teilweise kreuzen könnten
  • Weitere mögliche Vektoren wie technische Servicekräfte, Futterlieferanten, Tierärzte, Berater sind in die Betrachtung mit einzubeziehen
  • Alle Beteiligten müssen sich weiterhin durch Übungen auf den Ernstfall vorbereiten, damit Abläufe und Zuständigkeiten geklärt werden
  • Die Bevölkerung muss sensibilisiert und über die Gefahren der Afrikanischen Schweinepest aufgeklärt werden
  • Es sollte weiterhin das Ziel verfolgt werden, in den Veterinärzertifikaten für den Export von Schweinefleisch in Drittländer eine Trennung von Wild- und Hausschweinen zu ermöglichen sowie eine Regionalisierung anzuerkennen
  • Die Bereitstellung finanzieller Mittel von Ländern, Bund und EU ist unbedingt notwendig, damit Präventionsmaßnahmen finanziert und Schäden beglichen werden können. Dazu gehören auch Schäden außerhalb der Schweinehaltung, z.B. die Mindererlöse auf den Ackerflächen, die durch mögliche Ernteverbote sowie durch Transport- und Verbringungseinschränkungen in Restriktionszonen entstehen. Die zuständigen Behörden können diese Zahlungen allein nicht leisten
  • Um das Verschleppungsrisiko zu vermindern, sollten die Wildschweinbestände reduziert werden. Dazu ist das Land Sachsen-Anhalt aufgefordert, mindestens die Gebühr für die Trichinenuntersuchung zu übernehmen
  • Ein weiterer Anreiz für die Jagdausübungsberechtigten die Wildschweinbejagung zu intensivieren, wäre die Auslobung von Abschussprämien für Schwarzwild durch das Land, z.B. für jedes Wildschwein, das die Abschussquote aus dem Vorjahr übersteigt
  • Den Jagdausübungsberechtigten sollte nach Genehmigung durch die Jagdbehörde erlaubt werden, zusätzliche Maßnahmen und Hilfsmittel zur Erhöhung des Abschusses zu nutzen (z.B. Nachtsichtgeräte oder Wärmebildkameras), um beim nachtaktiven Schwarzwild Fehlschüsse zu vermeiden

Eine gute Vorbereitung auf einen ASP-Fall in Deutschland ist dringend durchzusetzen, um die Schäden im Ernstfall in Grenzen zu halten. Dabei müssen alle Beteiligten aus Landwirtschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung bis in die Kreisebene in den Prozess mit eingebunden und die genannten Forderungen umgesetzt werden.

Erste Jahresauftaktpressekonferenz des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

Mit Blick auf die IGW und das Jahr 2019 insgesamt waren Fach-, Lokal- und Rundfunkjournalisten am 16. Januar 2019 in das Haus der Landwirtschaft eingeladen. Durch die neu eingerichtete Jahresauftaktpressekonferenz soll Journalisten die Möglichkeit bekommen, dem geschäftsführenden Vorstand Fragen zu stellen und Informationen zu erhalten. Wahrscheinlich nicht zuletzt durch die aktuell diskutierte Natura 2000-Landesverordnung ist das Interesse der Presse hoch. Mit Radio SAW und Radio Brocken waren zwei Radiosender vertreten, stellvertretend für das Fernsehen nahm der MDR die Gelegenheit wahr.

Neben den Folgen der Dürre für das Landwirtschaftsjahr 2019 und das Ringen um die Natura 2000-Landesverordnung waren die Journalisten besonders an Statements zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) interessiert. Die Jahresauftaktpressekonferenz wird ab diesem Jahr immer vor der Grünen Woche stattfinden. Dadurch haben Journalisten im Vorfeld die Möglichkeit, sich insbesondere bei komplexen Fragen zu den Vorgängen innerhalb der Landwirtschaft zu informieren.

Demonstration vor der Staatskanzlei

Im Dezember 2018 wurde durch die Landesregierung Sachsen-Anhalts angekündigt, dass die Landesverordnung der Natura 2000 zum 01. Januar 2019 erlassen wird. Die deutlichen inhaltlichen Stellungnahmen des Bauernverbandes und weiterer Landnutzerverbände, wie Waldbesitzern, Anglern und Berufsfischern und vielen weiteren, wurden in vielen Aspekten wenig oder gar nicht berücksichtigt. Daher fand am 08. Januar 2019 eine gemeinsame Demonstration der verschiedenen Verbände des ländlichen Raumes statt.

Mehr als 350 Teilnehmer fanden sich vor der Staatskanzlei in Magdeburg. Neben Olaf Feuerborn, der als Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt die Kundgebung eröffnete, sprachen Sören Rawolle als direkt und massiv durch die Landesverordnung betroffener Landwirt, der Präsident des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt, Franz Prinz zu Salm-Salm und Andreas Schlüter vom Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt.

Die Sprecher forderten von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff eine klare Stellungnahme und ein Bekenntnis zum ländlichen Raum, dessen Lebenswert und dessen Wirtschaftlichkeit. Die Landesverordnung Natura 2000 ist in der vorliegenden und verabschiedeten Fassung für die Verbände nicht tragbar und sie werden das Thema daher aktiv begleiten.

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. dankt allen Mitwirkenden an der Vorbereitung und Durchführung der Demonstration für ihr Engagement.

Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist weiter auf dem Vormarsch. Nachdem viele Länder in Osteuropa betroffen waren, brach das Virus im September 2018 plötzlich auch in Belgien aus. Sowohl Hausschweine als […]

Dürrehilfen sind kein Mittel der Strukturpolitik

Agrargenossenschaften dürfen nicht benachteiligt werden

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt begrüßt, dass sich Bund und Land zur finanziellen Unterstützung der von der dramatischen Dürreperiode besonders betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen entschlossen haben. Auf dem Weg zu dem seit dieser Woche auch in Sachsen-Anhalt eröffneten Antragsverfahren hat sich allerdings gezeigt, dass sich die Antragsbedingungen zu einem bürokratischen Ungetüm entwickelt haben. „Als Bauernverband haben wir immer deutlich darauf hingewiesen, dass es ein praktikables Verfahren braucht und vor allem, dass keine Betriebsformen faktisch im Vorhinein ausgeschlossen werden“, sagt Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt.
Das ein durch Steuergelder finanziertes Förderverfahren möglichst zu keinen Rückforderungen führen soll ist nachzuvollziehen. Nur die jetzt vorliegenden mehrstufigen Antragsschritte sind am Ende das Produkt maximaler staatlicher Vorsicht und konterkarieren das eigentliche Ziel der Unterstützung betroffener Betriebe. Für den Bauernverband ist das ein nicht hinnehmbares Ergebnis der finalen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Im Detail benachteiligen diese Regelungen zum Beispiel Personengesellschaften wie Agrargenossenschaften in einem solchen Maße, dass sie faktisch nicht in die Nähe einer Antragsberechtigung kommen. So stellt neben mehreren anderen Kriterien die Bedürftigkeitsprüfung und Heranziehung von Privatvermögen zur Berechnung der möglichen Finanzhilfe in Teilen eine unüberwindbare Hürde bei der Beantragung der Gelder dar. Was bei privat geführten Betrieben in Grenzen nachvollziehbar sein kann, stellt vielfältig organisierte Personengesellschaften vor ein fast unlösbares Problem. Denn diese werden nicht von Einzelunternehmern geführt, sondern gründen sich auf eine Vielzahl von Mitgliedern, die mit ihren Einlagen für die nötige finanzielle Basis sorgen. Das private Vermögen dieser Genossen in kürzester Antragszeit zu prüfen und gegebenenfalls heranzuziehen, ist weder sinnvoll noch erklärbar – da der einzelne Genosse in der Regel nicht für eventuelle Verluste der gesamten Genossenschaft haftet. Das ist ein elementarer Unterschied zu anderen juristischen Unternehmensformen und Einzelunternehmen.
Der Bauernverband befürchtet, dass nicht nur Agrargenossenschaften, sondern auch weitere juristische Personen in der Form von Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen aufgrund der Komplexität von einer Antragstellung Abstand nehmen und so mit den teils existenzgefährdenden Dürre-Einbußen allein gelassen werden. Wenn das Hilfsprogramm nicht im vollen finanziellen Umfang angenommen werden sollte, dann nicht, weil die Betriebe nicht wollten. Vielmehr dürften sie vor den auferlegten Antragsstufen kapitulieren und auf die Inanspruchnahme lieber gänzlich verzichten. Die dazukommende kurze Antragsfrist aufgrund der langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird ihr Übriges dazu tun.

Missernte in vielen Regionen Sachsen-Anhalts

In dieser Woche wird der „Supersommer“ weiter anhalten. Während sich Urlauber und Ferienkinder über das schöne Badewetter freuen, verstärkt sich die Katastrophe in der Landwirtschaft weiter. Besonders betroffen sind die Regionen Wittenberg, Altmark, nördliche Börde, Jerichower Land, Salzlandkreis und Anhalt.
Noch nie hat die Getreide- und Rapsernte so früh, drei Wochen eher als normal, begonnen. Und auch alteingesessene Landwirte können sich nicht daran erinnern Mitte Juli mit der Mähdruschernte fertig gewesen zu sein. Die erreichten Erträge sind ein Desaster. Der Bauernverband hat dazu in der vergangenen Woche die Realerträge von fast 100 Mitgliedsbetrieben abgefragt.
Bei einem Vergleich zum mittleren Ertrag der Jahre 2011 bis 2016 wurde bei den Getreidearten Gerste, Roggen und Weizen zwischen 25 und 46 % weniger geerntet. Am niedrigsten waren die Erträge in Anhalt mit 25 dt/ha bei Roggen und 42 dt/ha bei Weizen. Raps ist seit Jahren in Sachsen-Anhalt eine stabile Kultur. Erträge um 40 dt/ha wurden auch auf leichten Standorten eingebracht. In diesem Jahr lag der Minderertrag mit 25 dt/ha 36 % unter dem langjährigen Mittel. Viele Betriebe haben weniger als 20 dt/ha Raps geerntet.
Zu den niedrigen Erträgen kommen noch Probleme bei der Qualität des Erntegutes. Bei Getreide ist besonders ein hoher Kleinkornanteil zu verzeichnen. Viele Partien sind nur Futter, das niedrigere Erlöse einbringt.
Auch auf den guten Standorten in der Magdeburger Börde und im Süden Sachsen-Anhalts wird eine unterdurchschnittliche Ernte eingebracht. Extreme Dürre und hohe Temperaturen machen allen Kulturen zu schaffen. Das kennzeichnet die Ausnahmesituation in diesem Jahr. Rüben haben bisher kaum einen Rübenkörper angesetzt, die Kartoffelbestände fallen zusammen, der Mais wächst seit Wochen nicht weiter und hat oft keine Kolben angesetzt. Auch bei den Sonderkulturen, wie Zwiebeln und Arznei- und Gewürzpflanzen zeichnet sich teilweise eine Missernte ab. Feldgemüse wächst auch unter Beregnung nur schlecht.
In den Grünlandregionen sind Weiden und Wiesen schon seit Wochen verdorrt, ein zweiter Aufwuchs ist nicht gewachsen. Alle Futterreserven werden genutzt, um die Tiere ausreichend zu versorgen. Nachbarschaftshilfe und verstärkter Einsatz von Stroh im Futter wird erforderlich sein, um die Tierbestände über den Winter zu bekommen.
Der Bauernverband hat in einem Schreiben an die Landesregierung Hilfen für die Landwirtschaft als Branche gefordert. Diese Dürre entspricht einer höheren Gewalt. Die außergewöhnlichen Umstände durch geringe Niederschläge und hohe Temperaturen können von den Landwirten nicht allein getragen werden. Ein Jahr lang haben die Bauern Kapital und Arbeitskraft in die Feldbestände investiert mit dem Ergebnis, dass die Witterung nur eine Missernte hat wachsen lassen. Die Erlöse aus dieser Ernte werden nicht ausreichen um in wenigen Wochen mit der Aussaat für die Ernte 2018 zu beginnen, Betriebsmittel zu kaufen und Pachten zu zahlen.
Die Krise kommt inzwischen auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen an, wo Lohnunternehmer, Maschinenhersteller oder Baufirmen Auftragsrückgänge verkraften und Weiterverarbeitungsbetriebe sich auf eine sehr viel kleinere Rohstoffbasis einstellen müssen.
Der Präsident des Bauernverbandes, Olaf Feuerborn, sagt dazu: „Schnelle Entscheidungen sind erforderlich, damit diese Notsituation nicht zu Entlassungen oder Betriebsaufgaben führt. Damit die Landesregierung nicht auf den Abschluss der Ernte warten muss, hat der Bauernverband seine Ertragsermittlungen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen die dringende Notwendigkeit eines Nothilfeprogramms. Die Landwirtschaft ist eine tragende Säule im ländlichen Raum. Damit sie es weiter bleibt, ist Hilfe durch die Gesellschaft erforderlich und berechtigt.“

Landwirte sind für Feldbrandgefahr sensibilisiert

Die ungewöhnlich starke Trockenheit verbunden mit der anhaltend starken Hitze führt in diesen Tagen vermehrt zu Feldbränden. Unsere Landwirte sind für die Vorbeugung und schnelle Bekämpfung von Feuern auf dem Feld im eigenen Interesse sensibilisiert. Die Ursachen für Feldbrände können verschieden sein. Mal sind es achtlos weggeworfene Zigaretten oder Glasscherben, die zu Bränden führen. Es kann sich aber auch während der Ernte ein Feld entzünden, wenn beispielsweise ein Maschinenteil heiß läuft oder ein Stein ins Schneidwerk eines Mähdreschers kommt und Funken schlägt.
Um im Notfall schnell reagieren zu können, sind auf den Maschinen Feuerlöscher an Bord und je nach betrieblichen Möglichkeiten Wasserfass und Scheibenegge in der Nähe. Mit Egge oder Pflug kann im Falle eines Brandes schnell eine Art Brandschutzstreifen gezogen werden, der eine weitere Ausbreitung des Feuers erschwert und ein Übergreifen auf Wald oder Siedlungen möglichst verhindert. Wie die Fälle aus den vergangenen Tagen zeigen, ist oft auch auf Hilfe der Nachbarn Verlass. Besonderer Dank und Respekt gebührt den Feuerwehrleuten, die ihren Job zumeist ehrenamtlich unter zurzeit teils großer Belastung hervorragend machen.

Extreme Ertragsausfälle zu erwarten – Bauern fordern Unterstützung

selbst auf besten Böden gibt es deutliche Schäden

Aufgrund des Ausbleibens von notwendigen Niederschlägen in den vergangenen Wochen appellieren die beiden berufsständischen Vertretungen in Sachsen-Anhalt, der Bauernverband und der Bauernbund, an die Politik, die von der Dürre betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe nicht alleine zu lassen. Weiterlesen

Stellungnahme zum Stern-TV-Bericht am 9.5.2018

Laut Ankündigung von Stern-TV soll am 9. Mai 2018 über tierschutzwidrige Haltungsbedingungen von Milchkühen in einem Betrieb gelegen im Landkreis Stendal berichtet werden. In einem kurzen Filmbeitrag werden Rinder gezeigt, die zum Teil bereits seit langer Zeit tot zu sein scheinen.
Als Bauernverband stehen wir für einen an ethischen Maßstäben, wie unserem Leitbild Nutztierhaltung, ausgerichteten, verantwortungsvollen, tiergerechten und respektvollen Umgang mit Nutztieren. So sind aus unserer Sicht die dargestellten Zustände aufs Schärfste zu verurteilen.
Es kommt in der Praxis vor, dass Kälber tot geboren werden, Rinder erkranken, getötet werden müssen oder sterben. Wie die Behandlung von Krankheiten so ist auch die Tötung von Tieren und deren Entsorgung über einen vorgeschriebenen Dienstleister zu dokumentieren.
Das kritisierte Veterinäramt kennen wir als strenge, kritische und fachlich versierte Kontrollbehörde. Nach unseren Informationen wurde der Betrieb zu Jahresbeginn routinemäßig und nach Eingang einer Anzeige anlassbezogen intensiv geprüft, wobei die Vorwürfe nicht nachvollzogen werden konnten.
Da die Ohrmarken der Rinder nicht lesbar waren und wir weiter kein ungeschnittenes und unbearbeitetes Filmmaterial zur Verfügung haben, können wir nicht nachvollziehen, woher die Bilder im Zusammenschnitt wirklich stammen. Auch war der Betrieb, der nicht Mitglied des Bauernverbandes ist, für uns nicht erreichbar, um eventuelle Hintergründe zu erfragen. Daher raten wir zu vorsichtigem Umgang mit den Vorwürfen, da es im Zweifel die Existenz eines möglicherweise zu Unrecht angeprangerten Tierhalters kosten kann. Weiterhin gilt unser rechtstaatliches Prinzip, wonach bei einem objektiven Beweis von rechtswidrigem Handeln Konsequenzen folgen müssen und die Kontrolle der Einhaltung von Recht und Gesetz allein bei den staatlichen Behörden liegt.

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auf dem Vormarsch Richtung Westen. Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt die Einschleppung des Virus nach Deutschland als besorgniserregend ein. Der Ausbruch des Virus wäre für die Schweinehalter eine Katastrophe und würde schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen. Weiterlesen