Fortbildungsveranstaltung „Erwerb der Fachkunde nach TRGS 529 – Herstellung von Biogas“
Nach den geltenden „Technischen Regeln für Gefahrstoffe Nr. 529 – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ sind für jede Biogasanlage zwei verantwortliche Personen zu benennen. Die verantwortlichen Personen müssen die Teilnahme an einer zweitägigen Schulung nachweisen; diese Weiterbildung muss nach 4 Jahren durch einen Ein-Tages-Lehrgang wiederholt werden.
Pro Kurs können maximal 20 Personen teilnehmen.
Weitere Informationen und die Unterlagen für die Anmeldung finden Sie HIER.