Weiterbildung TRGS 529 Schulung – Biogas
Nach den seit Frühjahr 2015 geltenden „Technischen Regeln für Gefahrstoffe Nr. 529 – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ sind für jede Biogasanlage zwei verantwortliche Personen zu benennen, die über eine entsprechende Qualifizierung nach den Vorgaben der TRGS 529 verfügen. Die verantwortlichen Personen müssen die Teilnahme an einer zweitägigen Schulung nachweisen; diese Weiterbildung muss nach jeweils 4 Jahren durch einen Ein-Tages-Lehrgang wiederholt werden.
Der Bauernverband und NAROSSA bieten beide TRGS 529 – Lehrgänge an verschiedenen Orten im Land Sachsen-Anhalt an. Pro Kurs können maximal 20 Personen teilnehmen. Anmeldungen sind jederzeit möglich und werden entsprechend eingeordnet. Bei uns kann sich jeder weiterbilden, für Mitglieder unseres Verbandes gelten verbesserte Konditionen.